Österreichs Bundesstelle für Sektenfragen beschäftigt sich längst nicht mehr nur mit abgeschotteten Glaubensgemeinschaften, manipulativen Gurus oder Menschen, die in zerstörerische Abhängigkeiten geraten. Im aktuellen Tätigkeitsbericht und in der zugrunde liegenden Studie „Das Geschäft mit der Angst“ geraten auch kritische Medien, politische Protestbewegungen und deren Unterstützer ins staatliche Beobachtungsfeld.
Für die Untersuchung wertete die Bundesstelle 332 öffentlich zugängliche Telegram-Kanäle mit Österreich-Bezug und rund 2,3 Millionen Nachrichten aus. Ausgangspunkt waren 30 reichweitenstarke Kanäle, die von den Forschern als „verschwörungstheoretisch“ eingestuft wurden. Die Auswahl beruhte unter anderem auf einem Schlüsselwortkatalog, früheren Monitoring-Ergebnissen sowie Bewertungen aus Forschungsberichten, Behördenpapieren und Medienartikeln. Auch Kanäle, die Beiträge dieser Ausgangsgruppe regelmäßig weiterleiteten, landeten im untersuchten Netzwerk.
Der Online-Monitoring-Bericht der Bundesstelle nimmt ausdrücklich Medienunternehmen ins Visier. AUF1 wird darin als „rechtsextremes Alternativmedium“, als Verbreiter von Verschwörungstheorien und gemeinsam mit dem Kopp Verlag und Heilnatura als zentraler Knotenpunkt einer Vertriebsstruktur bezeichnet. Auch der inzwischen eingestellte Wochenblick taucht auf. In den parlamentarischen Unterlagen werden außerdem Report24 und Info-Direkt als beobachtete Medien genannt.
Damit wird aus einer Einrichtung zum Schutz vor sektenähnlicher Vereinnahmung ein staatlicher Beobachter politischer Gegenöffentlichkeit. Erfasst werden nicht nur mögliche Gesundheitsgefahren oder finanzielle Ausbeutung. Der Bericht wertet auch Demonstrationsaufrufe gegen die Russland-Sanktionen, die Teuerung, den ORF-Beitrag und die Bundesregierung sowie Beiträge zu Migration und der sogenannten Frühsexualisierung aus.
Besonders deutlich wird die Richtung bei den Empfehlungen. Die Bundesstelle verlangt ein „dauerhaftes, systematisches Online-Monitoring“, um mögliche Interventionen entwickeln und bewerten zu können. Telegram wird als Raum „abseits regulierter Öffentlichkeiten, journalistischer Kontrolle und gesellschaftlicher Gegennarrative“ beschrieben. Bankkontosperrungen rechtswidrig handelnder extremistischer Akteure könnten laut Studie ein wirksames Mittel sein. Plattformen und digitale Finanzdienstleister sollen stärker dazu beitragen, Reichweite und Finanzierung sogenannter demokratiefeindlicher Akteure einzudämmen.
Die Bundesstelle kann selbst weder ein Medium verbieten noch ein Bankkonto sperren. Ihre Einordnungen können jedoch von Behörden, Banken, Plattformbetreibern und politischen Entscheidungsträgern aufgegriffen werden. Wie schnell aus staatlicher Etikettierung wirtschaftlicher Druck werden kann, zeigte F-NEWS bereits beim EuGH-Urteil zu RT und dem daraus entstehenden Verdacht gegen spendenfinanzierte Medien. Auch der Streit um die deutschen Landesmedienanstalten als mögliches Machtinstrument folgt demselben Grundproblem: Eine staatliche Bewertung ist keine harmlose Meinungsäußerung, wenn andere Stellen daraus Maßnahmen ableiten können.
Die Studie räumt selbst ein, dass Spendenaufrufe, Produktverkäufe und selbst überteuerte esoterische Angebote grundsätzlich legal sein können. Wie viel Geld die beobachteten Akteure tatsächlich einnahmen, ließ sich nicht feststellen. Trotzdem werden Werbung, Spenden, politische Mobilisierung, Systemkritik und angebliche Angsterzeugung zu einem gemeinsamen Gefährdungsbild verbunden.
Der gesetzliche Auftrag klingt enger. Nach Paragraf 4 des Bundesgesetzes soll die Stelle über Gefahren durch Sekten oder sektenähnliche Aktivitäten informieren, wenn ein begründeter Verdacht auf Schäden für Gesundheit, Persönlichkeitsfreiheit, Familienleben, Eigentum oder die Entwicklung von Kindern besteht. Zugleich darf sie Informationen sammeln, auswerten, weitergeben und mit in- und ausländischen Stellen zusammenarbeiten. Sie ist ausdrücklich zu sachlicher, objektiver und wahrheitsgetreuer Information verpflichtet.
Die Bundesstelle betont, sie erkläre politische Gruppierungen oder Medien nicht pauschal zu „Sekten“. Das stimmt formal. Praktisch hat sie ihren Blick dennoch von konkreten sektenähnlichen Abhängigkeiten auf politische Kommunikation und Mediennetzwerke erweitert. Aus dem Schutz vor Gurus und Kulten wird damit ein Apparat, der erfasst, wer welche Kritik verbreitet, weiterleitet, finanziert oder mit ihr Geld verdient.
Die FPÖ beantragte deshalb die Auflösung der Bundesstelle. ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne lehnten das ab. Die Regierungsseite erklärte in einer Anfragebeantwortung, Hinweise auf Steuerrecht oder Vertragsbedingungen von Plattformen bewegten sich bei gewinnorientierten Desinformationskampagnen im gesetzlichen Auftrag. Damit ist die entscheidende Verschiebung amtlich verteidigt: Was früher als abweichende Meinung, Protest oder publizistische Konkurrenz galt, kann heute als Bestandteil eines staatlich beobachteten Gefährdungsmilieus geführt werden.
Kritische Medien werden also nicht offiziell zu Sekten erklärt. Für eine wirksame Kontrolle ist das auch gar nicht nötig. Es reicht, sie in staatlichen Berichten als verschwörungsideologische oder demokratiegefährdende Knotenpunkte zu markieren und anschließend Banken, Plattformen und Behörden auf mögliche Maßnahmen hinzuweisen. Die Sektenstelle verteilt keine Verbote. Sie liefert die Etiketten, mit denen andere sie begründen können.







Schreibe einen Kommentar