Wahlausschlüsse in Niedersachsen: Drei AfD-Kandidaten gestoppt, vierter Fall offen

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Fünf Mitglieder eines kommunalen Wahlausschusses stimmen per Handzeichen ab
Symbolbild: Entscheidung eines kommunalen Wahlausschusses (KI-generiert)

In Niedersachsen häufen sich die Ausschlüsse von AfD-Kandidaten vor der Kommunalwahl am 13. September. Innerhalb weniger Tage wurden Bewerber in Wilhelmshaven, Herzberg am Harz und im Landkreis Friesland nicht zugelassen. Über einen vierten Fall in Nörten-Hardenberg soll erneut entschieden werden.

Am Dienstag schloss der Wahlausschuss in Wilhelmshaven Thorsten Moriße einstimmig von der Oberbürgermeisterwahl aus. Zuvor hatte der Wahlleiter eine Einschätzung des niedersächsischen Innenministeriums verlesen. Demnach könne nicht gewährleistet werden, dass Moriße jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintrete.

Einen Tag zuvor traf es Justin Vogel in Herzberg am Harz. Auch dort entschied der Ausschuss einstimmig gegen die Kandidatur. Als Grundlage diente eine Einschätzung des Verfassungsschutzes. Belastend ausgelegt wurden Vogel unter anderem seine Funktionen als AfD-Kreisvorsitzender und als Beisitzer im Landesvorstand der Jugendorganisation „Generation Deutschland“ sowie weitere gewöhnliche Parteiaktivitäten.

Bereits zuvor war der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert von der Landratswahl im Landkreis Friesland ausgeschlossen worden. Der Wahlausschuss folgte dabei einer Bewertung des niedersächsischen Innenministeriums, das Zweifel an seiner Verfassungstreue geltend machte.

In Nörten-Hardenberg verweigerte der Wahlausschuss der Bürgermeisterkandidatin Reinhild Goes zunächst ebenfalls einstimmig die Zulassung – entgegen der Empfehlung der Gemeindewahlleitung. Anschließend wurde eine Einschätzung des Verfassungsschutzes angefordert. Über ihre Kandidatur soll am Mittwoch erneut abgestimmt werden; der Ausschluss ist daher noch nicht endgültig.

Hintergrund ist eine Ende April beschlossene Änderung des niedersächsischen Kommunalwahlrechts. Liegen „tatsächliche Anhaltspunkte für berechtigte Zweifel“ vor, darf die Kommunalaufsicht Erkenntnisse des Verfassungsschutzes in eine umfangreichere Prüfung von Bewerbern für kommunale Spitzenämter einbeziehen. Innenministerin Daniela Behrens (SPD) nennt das einen „wichtigen Baustein für eine wehrhafte Demokratie“.

Die Folge ist eine Serie politisch hochbrisanten Entscheidungen: Nicht die Wähler, sondern Wahlausschüsse bestimmen auf Grundlage behördlicher Einschätzungen, welche Kandidaten überhaupt auf dem Stimmzettel erscheinen. Ob die Ausschlüsse vor Gericht Bestand haben, ist offen.

Quellen: Junge Freiheit, NDR, Niedersächsisches Innenministerium

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