Laut einem Bericht von Bloomberg erwägen mehrere NATO-Staaten, Handelsschiffe bei der Passage durch die Straße von Hormus zu begleiten. Hintergrund ist die anhaltende Blockade der Wasserstraße durch den Iran und der wachsende wirtschaftliche Druck durch ausfallende Öl- und Gastransporte.
Auf den ersten Blick klingt eine solche Mission defensiv: Kriegsschiffe sollen zivile Frachter schützen, Minenrisiken eindämmen und die Freiheit der Schifffahrt sichern. Genau hier beginnt aber die gefährliche Grauzone. Denn in einer Wasserstraße, die der Iran faktisch sperrt und militärisch bedroht, ist ein bewaffneter Begleitschutz kein normaler Polizeieinsatz mehr. Er kann sehr schnell zu einem direkten militärischen Zusammenstoß mit iranischen Einheiten führen.
Völkerrechtlich wäre Deutschland nicht schon deshalb automatisch Kriegspartei, weil deutsche Soldaten an einer Schutzmission teilnehmen. Entscheidend wäre der konkrete Auftrag. Reine Beobachtung, Lagebild, Kommunikation oder defensive Begleitung ohne Gewaltanwendung ist etwas anderes als das Räumen iranischer Minen, das Abwehren iranischer Drohnen oder das Beschießen iranischer Küstenstellungen.
Sobald deutsche Kräfte aktiv militärisch gegen iranische Einheiten vorgehen, wäre die Lage eine andere. Dann ginge es nicht mehr nur um „Begleitung“, sondern um unmittelbare Gewaltanwendung gegen einen Staat. Spätestens dann müßte man politisch und völkerrechtlich von einer Beteiligung am bewaffneten Konflikt sprechen, auch wenn Berlin das sprachlich als Schutz der Schifffahrt verkaufen würde.
Wichtig ist auch: Die NATO-Beistandspflicht ist kein weltweiter Blankoscheck. Im offiziellen Nordatlantikvertrag bezieht sich Artikel 5 auf bewaffnete Angriffe in Europa oder Nordamerika; Artikel 6 definiert zudem die erfaßten Gebiete, Kräfte, Schiffe und Flugzeuge. Die Straße von Hormus liegt nicht im Nordatlantik, nicht im Mittelmeer und nicht im europäischen Vertragsgebiet. Ein Angriff auf ein NATO-Schiff dort löst deshalb nicht automatisch den klassischen Bündnisfall aus.
Natürlich könnte der NATO-Rat nach Artikel 4 beraten, einzelne Staaten könnten sich auf Selbstverteidigung berufen, und eine Koalition der Willigen könnte unter US-Führung handeln. Aber das wäre politisch etwas anderes als der automatische Bündnisfall. Es wäre eine bewusste Entscheidung einzelner Regierungen, sich in eine gefährliche Operation gegen Iran hineinziehen zu lassen.
Für Deutschland kommt der Parlamentsvorbehalt hinzu. Der Bundestag betont selbst, daß die Bundesregierung vor einem Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland grundsätzlich einen Antrag stellen muß. Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Ein Einsatz deutscher Kriegsschiffe oder Minenjagdboote in einer akuten Konfliktzone rund um Hormus wäre kaum als bloße Routinefahrt zu verkaufen.
Die Bundesregierung könnte argumentieren, es gehe um freie Handelswege, Energiesicherheit und den Schutz ziviler Schiffe. Kritiker würden dagegen fragen, ob Deutschland damit faktisch an der Seite der USA und anderer Staaten in einen Krieg gegen Iran rutscht. Genau diese Frage ist berechtigt. Denn wenn deutsche Soldaten in Hormus iranische Angriffe abwehren sollen, stehen sie nicht mehr am Rand des Konflikts. Sie stehen mittendrin.
Der entscheidende Punkt lautet deshalb: Eine „Schutzmission“ macht Deutschland nicht automatisch zur Kriegspartei. Eine bewaffnete Operation, bei der deutsche Einheiten iranische Ziele bekämpfen oder dauerhaft militärisch gegen iranische Sperrmaßnahmen vorgehen, wäre jedoch eine massive Eskalation. Wer deutsche Schiffe in die Straße von Hormus schickt, muß den Bürgern vorher ehrlich sagen, ob er nur Handelsschiffe begleiten oder Deutschland in den nächsten Krieg führen will.






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