Die Bundesregierung behauptet weiter, der UN-Migrationspakt sei völkerrechtlich nicht verbindlich. Das ist die Formel, mit der sie jede Kritik beruhigen will. Zugleich hält sie den Pakt für eine Grundlage besserer internationaler Zusammenarbeit in der Migrationspolitik. Das geht aus ihrer Antwort auf eine AfD-Anfrage hervor, über die der Deutsche Bundestag berichtet.
Der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration, kurz GCM, sei ein politisches Rahmendokument. Deshalb gebe es keine völkerrechtliche Verpflichtung. Die Umsetzung auf nationaler und lokaler Ebene liege in der souveränen Entscheidung der Mitgliedstaaten. Mit anderen Worten, niemand zwingt Deutschland formell. Die Regierung entscheidet selbst, die Ziele und Empfehlungen zu übernehmen.
Erst wird ein internationaler Rahmen als politischer Maßstab akzeptiert. Dann werden Ziele, Empfehlungen und Fortschrittsberichte beraten. Wenn Kritik kommt, heißt es, alles sei unverbindlich. Am 20. Mai 2026 stimmte die Bundesregierung in der UN-Generalversammlung zudem der „Progress Declaration“ zu. Diese zieht entlang der 23 Ziele des Pakts Bilanz und formuliert Empfehlungen für die weitere Umsetzung. Auch das sei rechtlich nicht bindend.
Das Volk soll offenbar glauben, nur ein unterschriebener Vertrag könne politische Folgen haben. Tatsächlich entstehen die Folgen über Gesetze, Förderprogramme, Verwaltungspraxis und die ständige Berufung auf internationale Standards. Die Bundesregierung kann jeden einzelnen Schritt als freiwillig ausgeben, obwohl sie sich vorher selbst auf den Rahmen und die Ziele festgelegt hat. So wird aus „unverbindlich“ eine politische Selbstfesselung.
Statt über diese Mechanik offen zu sprechen, beschäftigt sich die Antwort auch damit, welche Begriffe die Regierung nicht verwenden möchte. „Remigration“, „Massenmigration“, „Ersatz-Migration“, „Bevölkerungsaustausch“ und „Großer Austausch“ mache sie sich nicht zu eigen. Die Regierung weicht damit der Sache aus. Die rhetorischen Fragen dazu lauten: Wie wird Migration begrenzt, wer schützt die Grenzen und wie werden Ausreisepflichtige tatsächlich zurückgeführt? Die Antwort: Gar nicht!
F-NEWS berichtete bereits über den Asylpakt-Wahnsinn und den NGO-Milliardensumpf sowie über den Ansturm auf Ceuta und die Frage, wie viele am Ende nach Deutschland weiterziehen.








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