Es ist das mittlerweile vertraute Muster: Ein Mann läuft mit einem Messer durch die Stadt, die Polizei rückt mit gezogener Dienstwaffe an, und noch bevor irgendetwas geklärt ist, steht die Erklärung schon fest. Wie die Polizei Dortmund mitteilt, lief am Montagnachmittag gegen 15:40 Uhr ein 31-jähriger Rumäne in einer „psychischen Ausnahmesituation“ mit einem Messer in der Hand durch das Gleisbett an der Münsterstraße. Mehrere Zeugen hatten den Notruf gewählt.
Die Beamten forderten den Mann auf, das Messer niederzulegen. Er kam der Aufforderung widerstandslos nach, wurde zu Boden gebracht und festgenommen. Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Polizisten Betäubungsmittel, die beschlagnahmt wurden. Wegen seines Zustands kam der 31-Jährige in Polizeigewahrsam. Verletzt wurde niemand.
Bemerkenswert ist weniger der Einsatz selbst, der professionell und ohne Eskalation ablief, als die Wortwahl der Mitteilung. Aus einem bewaffneten Mann im Gleisbett wird per Ferndiagnose ein Fall psychischer Ausnahme. Diese Formel hat sich zum Standardvokabular der Behördenkommunikation entwickelt. Sie klingt sachlich, erfüllt aber eine doppelte Funktion: Sie deutet die Tat vom Vorwurf zum Krankheitsbild um und nimmt den Fall damit faktisch aus der öffentlichen Debatte heraus.
Denn wer psychisch krank ist, ist nicht verantwortlich, und was nicht verantwortet wird, muss auch nicht erklärt werden. Die Diagnose, die hier binnen Stunden in einer Pressemeldung steht, kann zu diesem Zeitpunkt niemand seriös gestellt haben. Auffällig ist zudem, dass die Meldung die psychische Ausnahmesituation in den Vordergrund rückt, während die beschlagnahmten Betäubungsmittel beiläufig am Rand auftauchen. Beides zusammen ergibt ein anderes Bild als die schlichte Krankheitserzählung.
Es geht nicht darum, einem konkreten Menschen Böswilligkeit zu unterstellen. Es geht um ein Muster der Berichterstattung, das sich quer durch die Republik zieht. Sobald ein Messer im Spiel ist, folgt reflexhaft die Beruhigungsformel, und das weitere Verfahren verschwindet im Verwaltungsdunkel. Was aus dem Mann wird, ob Anklage, Unterbringung oder Einstellung, erfährt die Öffentlichkeit in aller Regel nie.
Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, was in ihren Städten geschieht und wie der Staat damit umgeht. Eine Behördensprache, die jeden Einzelfall sofort als psychischen Ausnahmezustand etikettiert und damit der Nachfrage entzieht, leistet das Gegenteil von Transparenz. Sie verwaltet das Geschehen, statt es zu erklären.







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