Liechtenstein: Erbprinz kündigt Veto gegen Fristenlösung an

In Liechtenstein bahnt sich ein grundsätzlicher Konflikt über das Abtreibungsrecht an. Die Volksinitiative „Fristenlösung für Liechtenstein“ will Abtreibungen nach dem Vorbild der Schweiz bis zum dritten Monat ermöglichen. Erbprinz Alois hat bereits erklärt, dass er ein entsprechendes Gesetz auch nach einem Ja der Bevölkerung nicht unterschreiben und damit per Veto blockieren werde.

Das Initiativkomitee reichte seinen Entwurf im Februar 2026 zur Vorprüfung ein. Die Regierung und anschließend der Landtag kamen zu dem Ergebnis, dass das Begehren mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen vereinbar ist. Danach begann die Sammlung der erforderlichen 1.000 Unterschriften. Das Komitee teilte im Juli gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit, die notwendige Zahl werde sicher erreicht. Eine Volksabstimmung könnte damit noch in diesem Jahr stattfinden.

Der Entwurf sieht vor, eine Abtreibung innerhalb der ersten drei Monate nach ärztlicher Beratung straffrei zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist soll eine Abtreibung möglich bleiben, wenn eine ernste Gefahr für das Leben oder die körperliche beziehungsweise seelische Gesundheit der Schwangeren anders nicht abgewendet werden kann. Zudem will die Initiative das bisherige Informationsverbot lockern. Medizinisches Personal soll aus Gewissensgründen nicht zur Mitwirkung verpflichtet werden.

Derzeit ist die Abtreibung in Liechtenstein grundsätzlich strafbar. Ausnahmen gelten unter anderem bei einer ernsthaften Gefahr für Leben oder Gesundheit der Schwangeren sowie bei Schwangerschaften infolge bestimmter Sexualdelikte. Seit einer Reform von 2015 bleibt die Schwangere selbst straffrei, wenn sie eine Abtreibung durch einen Arzt vornehmen lässt. Viele betroffene Frauen reisen dafür in die benachbarte Schweiz. Offizielle vollständige Fallzahlen für Liechtenstein gibt es nicht.

Erbprinz Alois begründet seine Ablehnung mit dem Schutz des ungeborenen Lebens. Er sehe diesen Schutz durch eine Fristenregelung nicht gewährleistet. Seine Ankündigung ist politisch entscheidend: Nach der liechtensteinischen Verfassung muss der Landesfürst einem Gesetz zustimmen und es unterzeichnen. Verweigert er diese Zustimmung, kann die Vorlage trotz Zustimmung im Parlament oder an der Urne nicht in Kraft treten.

Eine ähnliche Auseinandersetzung gab es bereits 2011. Damals lehnte die Bevölkerung die Initiative „Hilfe statt Strafe“ mit 52,3 Prozent Nein-Stimmen ab. Schon vor dieser Abstimmung hatte Alois angekündigt, einer Fristenlösung die Zustimmung zu verweigern. Eine daraufhin angestoßene Initiative zur Einschränkung des fürstlichen Vetorechts scheiterte 2012 deutlich. Die Bevölkerung bestätigte damit die bestehende Machtverteilung zwischen Volk und Fürstenhaus.

Die aktuelle Initiative stellt Liechtenstein somit vor zwei miteinander verbundene Entscheidungen: über den rechtlichen Schutz ungeborenen Lebens und über die Reichweite direkter Demokratie in einer konstitutionellen Erbmonarchie. Eine im Juli veröffentlichte Umfrage des Liechtenstein-Instituts sah 62 Prozent Zustimmung zur Kernforderung der Fristenlösung. Ob sich dieses Ergebnis in einer Abstimmung wiederholt, ist offen. Sicher ist bereits jetzt, dass ein Ja allein nicht ausreichen würde.

Die Diskussion fügt sich in eine internationale Verschiebung der Abtreibungsgesetze ein. F-NEWS berichtete zuletzt über die europäische Initiative „My Voice, My Choice“ und über die Debatte um Abtreibungen in katholischen Kliniken. In Liechtenstein entscheidet nun nicht nur die parlamentarische Mehrheit, sondern letztlich auch die Haltung des Erbprinzen.

Quellen: Liechtensteinische Landesverwaltung, SRF, Liechtensteiner Vaterland

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