Klinik Löwenstein vor dem Aus: AfD verlangt Antworten auf 17 offene Fragen

Leeres Pflegezimmer mit Krankenhausbett und Blick in einen verlassenen Flur
Symbolbild: Die geplante Aufgabe des Klinikstandorts Löwenstein sorgt für Streit über Versorgung, Personal und Folgekosten.

Vor der Entscheidung über die Zukunft der Klinik Löwenstein verlangt die AfD-Fraktion im Kreistag Heilbronn eine vollständige Offenlegung der Kosten und Folgen. Die Fraktion hat der Kreisverwaltung am Montag einen Katalog mit 17 Fragen übermittelt. Darin geht es um die wirtschaftliche Entwicklung der Fachklinik, mögliche Schließungskosten, die medizinische Versorgung, das Personal und bisher nicht genutzte Spielräume der Krankenhausreform.

Die Zeit drängt. Nach den bisherigen Planungen sollen die medizinischen Abteilungen aus Löwenstein bis spätestens 2029 auf die SLK-Standorte Heilbronn und Bad Friedrichshall verteilt werden. Über die Zukunft des Hauses entscheiden letztlich der Kreistag des Landkreises und der Gemeinderat der Stadt Heilbronn. Eine Entscheidung wird derzeit für den 27. Juli erwartet.

Die Klinik ist kein kleiner Außenposten. Nach Angaben der Stadt Heilbronn verfügt die Lungenfachklinik über mehr als 200 Betten. Rund 500 Beschäftigte wären von der geplanten Aufgabe des Standorts betroffen. Löwenstein steht seit Jahrzehnten für Pneumologie, Thoraxmedizin, Beatmungsmedizin, Schmerztherapie und die Behandlung schwerer Lungenerkrankungen.

59 Millionen Euro für den Erhalt – aber was kostet die Schließung?

Im Mittelpunkt der Anfrage steht ein Investitionsbedarf von rund 59 Millionen Euro, mit dem die Aufgabe des Standorts nach Darstellung der Fraktion maßgeblich begründet werde. Die AfD hält diese Zahl ohne vollständige Gegenrechnung für nur eingeschränkt bewertbar. Während der Sanierungsbedarf benannt werde, blieben die Kosten einer Schließung und der Verlagerung an andere Häuser weitgehend offen.

Die Kreisverwaltung soll deshalb die Jahresergebnisse der Klinik seit 2007 aufschlüsseln. Gefragt wird auch, ab welchem Zeitpunkt die Ergebnisse nicht mehr separat ausgewiesen wurden, wie sich die Eingliederung in den SLK-Verbund auswirkte und welcher Anteil auf die Klinik beziehungsweise die frühere Service-Gesellschaft entfiel.

Weitere Fragen betreffen Investitionen, Instandhaltungsmaßnahmen, Darlehen und Betriebsmittelkredite seit 2007. Besonders konkret wird die Anfrage bei den Wasser- und Abwasserkosten. Die Verwaltung soll offenlegen, welcher Anteil dieser häufig genannten Belastungen tatsächlich unmittelbar dem Klinikstandort zuzurechnen ist und ob darüber Gespräche mit der Stadt Löwenstein geführt wurden.

Die mögliche Schließung selbst verursacht ebenfalls Kosten. Die Fraktion verlangt Angaben zu zusätzlichen pneumologischen und thoraxmedizinischen Betten, Umbauten und Erweiterungen, IT-Infrastruktur, Küchenversorgung, Parkraum, Verkehrswegen sowie zur Gewinnung und zum Ersatz von Personal. Genau diese Gegenrechnung muss auf den Tisch, bevor aus einem angeblich zu teuren Standort eine womöglich noch teurere Verlagerung wird.

Versorgung, Personal und zusätzlicher Verkehr

Die Anfrage beschränkt sich nicht auf Bilanzen. Die Verwaltung soll darlegen, welche Folgen die Aufgabe Löwensteins für die spezialisierte medizinische Versorgung hat. Dabei nennt die Fraktion ausdrücklich Pneumologie, Thoraxmedizin, Schmerztherapie und weitere gewachsene Behandlungsangebote.

Ebenso offen sind die Folgen für die Beschäftigten. Nicht jeder Arzt, jede Pflegekraft und jeder technische Mitarbeiter wird einen Wechsel nach Heilbronn oder Bad Friedrichshall mittragen. Die AfD fragt deshalb nach Personalbestand, Personalgewinnung und Personalbindung. Eine Klinik lässt sich auf dem Papier verlagern, Erfahrung und eingespielte Teams jedoch nicht ohne Weiteres.

Hinzu kommen Verkehrs- und Umweltfolgen. Sollten künftig mehrere hundert Beschäftigte täglich zu anderen Standorten pendeln, steigen nach Einschätzung der Fraktion Verkehrsaufkommen und Parkraumbedarf. Dasselbe gilt für Patienten, Angehörige, Lieferdienste und die zentrale Versorgung. Die Verwaltung soll diese zusätzlichen Wege und die benötigte Infrastruktur berechnen.

Die Stadt Löwenstein warnt bereits vor wirtschaftlichen Schäden. Eine Mitte Juni vorgestellte Analyse geht von erheblichen Verlusten bei Kaufkraft und Steuereinnahmen aus. Auch Beschäftigte, Bürger und die Gewerkschaft ver.di haben gegen die Schließungspläne protestiert.

Kann die Krankenhausreform den Standort retten?

Die letzten vier Fragen richten den Blick auf die Krankenhausreform. Der Bundestag hat am 6. März das Krankenhausreformanpassungsgesetz beschlossen. Es erweitert unter anderem die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder, verlängert Fristen und sieht Ausnahmen bei der Krankenhausplanung vor.

Fachkliniken können unter bestimmten Voraussetzungen der Versorgungsstufe „Level F“ zugeordnet werden. Eine solche Einstufung erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern durch die zuständige Landesbehörde und muss begründet werden. Die AfD will wissen, ob für Löwenstein ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Falls nicht, soll die Verwaltung erklären, warum diese Möglichkeit nicht verfolgt wurde.

Außerdem soll offengelegt werden, ob Übergangsregeln, Ausnahmen oder andere Gestaltungsspielräume des neuen Gesetzes für den Erhalt oder die Weiterentwicklung des Standorts geprüft wurden. Gerade weil die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändert wurden, wäre eine Schließungsentscheidung auf Grundlage überholter Annahmen nicht zu verantworten.

Die Fraktion wehrt sich zudem gegen den beschönigenden Begriff der „Verlagerung“. Tatsächlich würde der eigenständige Fachklinikstandort aufgegeben und seine Leistungen auf andere Häuser verteilt. Für Patienten, Beschäftigte und die Stadt Löwenstein ist das keine organisatorische Verschiebung, sondern eine Schließung mit dauerhaften Folgen.

Die AfD fordert schriftliche Antworten bis zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses. Sollten einzelne Punkte nicht in dessen Zuständigkeit fallen, sollen sie an Verwaltung, SLK-Kliniken oder andere zuständige Gremien weitergeleitet werden. Vor einer Entscheidung dieser Tragweite darf nicht nur der Preis des Erhalts bekannt sein. Auch der Preis der Schließung gehört vollständig auf den Tisch.


Quellen:

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