Weil sie bei einer Drag-Queen-Lesung für Kinder mit der Aussage „Es gibt nur zwei Geschlechter“ protestierten, stehen sechs Aktivisten der Schweizer Gruppe Junge Tat vor Gericht. Wie das Freilich Magazin berichtet, beginnt das Verfahren am 4. September vor dem Bezirksgericht Zürich.
Ein Teil der Anklage betrifft eine Drag-Queen-Story-Hour im Zürcher Tanzhaus Wasserwerk im Oktober 2022. Aktivisten wollten dort nach eigenen Angaben ein Banner mit der Aussage „Es gibt nur zwei Geschlechter“ zeigen. Außerhalb der Veranstaltung sollte ein weiteres Transparent mit „Familie statt Gender-Ideologie“ entrollt werden. Auch Rauchtöpfe waren nach dem Bericht vorgesehen.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten Diskriminierung und Aufruf zu Hass wegen der sexuellen Orientierung sowie weitere Delikte vor. Die Junge Tat selbst spricht von einem Angriff auf die Meinungsfreiheit und politisch motivierten Vorwürfen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Auf dem Tisch liegt nicht allein der Protest gegen die Drag-Queen-Lesung. Laut Freilich geht es außerdem um ein weißes Kreuz mit der Aufschrift „NoPrideMonth“, das Aktivisten bei einem Pride-Gottesdienst 2022 in eine Kirche getragen hatten. In diesem Zusammenhang werden Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit sowie Diskriminierung und Aufruf zu Hass verhandelt.
Die Banneraktion ist dennoch der politische Kern des Falls. Dass der Satz über die biologische Zweigeschlechtlichkeit als strafrechtlich relevantes Problem behandelt wird, zeigt, wie weit der Kampf um Begriffe inzwischen reicht. F-NEWS berichtete bereits über 374 erfasste Gender-Beschwerden und darüber, wie eine neue Kinderuntersuchung Gewicht, Psyche und Bildschirmzeit zum Gegenstand staatlicher Erfassung macht. Ideologie wird zunehmend über Institutionen und Regelwerke durchgesetzt.
Vor Gericht müssen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und die übrigen Vorwürfe getrennt geprüft werden. Die Aussage „Es gibt nur zwei Geschlechter“ aber bleibt biologische Realität. Dass sie im Zusammenhang mit einer Anklage auftaucht, ist der eigentliche Skandal.








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