Heilpraktiker retten statt wegregulieren: AfD fordert bundeseinheitliche Qualitätsstandards

Eine einzelne leere Behandlungsliege steht in einem hellen Praxisraum
Die AfD fordert, den Heilpraktikerberuf zu erhalten und mit bundeseinheitlichen Qualitätsstandards weiterzuentwickeln. Symbolbild: F-News

Der Heilpraktikerberuf soll erhalten bleiben und nicht durch immer neue Einschränkungen schrittweise beseitigt werden. Das fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag an den Deutschen Bundestag. Gleichzeitig verlangt sie bundeseinheitlich nachvollziehbare Qualitätsstandards für Ausbildung, Prüfung, Fortbildung, Aufklärung und Dokumentation.

Der Antrag ist eine Reaktion auf die seit Jahren geführte Debatte über Einschränkungen oder eine mögliche Abschaffung des Berufs. Statt ideologischer Kahlschlagpolitik fordert die Fraktion eine Reform auf Grundlage des vom Bundesgesundheitsministerium selbst beauftragten empirischen Gutachtens zum Heilpraktikerwesen.

Dieses Gutachten untersuchte Berufsstruktur, Behandlungsmethoden, wirtschaftliche Bedeutung, Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen und Patientensicherheit. Nach Darstellung des Antrags lassen die verfügbaren Daten – bei ausdrücklich eingeräumten Grenzen der Erfassung – auf eine insgesamt geringe Zahl registrierter schwerwiegender Schadensfälle schließen. Eine belastbare Begründung für die pauschale Abschaffung eines ganzen Berufsstandes ergibt sich daraus nicht.

Dennoch besteht Reformbedarf. Der bisherige Flickenteppich bei Ausbildungswegen und Überprüfungen schafft weder für Patienten noch für seriös arbeitende Heilpraktiker ausreichende Klarheit. Einheitliche Mindeststandards könnten schwarze Schafe zurückdrängen, ohne den Berufszugang so hoch zu hängen, dass am Ende nur eine Abschaffung durch die Hintertür übrig bleibt.

Die AfD verlangt deshalb einen strukturierten Dialog mit Ländern, Erlaubnisbehörden und repräsentativen Berufsorganisationen. Ziel soll eine nachvollziehbare Qualitätssicherung sein, die Transparenz und Patientenschutz verbessert, den eigenständigen Charakter des Berufs aber bewahrt.

Die Bedeutung der Heilpraktiker lässt sich nicht allein mit Laborwerten oder Abrechnungsstatistiken erklären. Viele Patienten suchen dort mehr Gesprächszeit, kontinuierliche Begleitung und komplementäre Ansätze, gerade bei chronischen Beschwerden. Die Leistungen werden überwiegend privat bezahlt und belasten die gesetzlichen Krankenkassen daher nicht unmittelbar.

Das ist kein Freibrief für unwirksame oder gefährliche Therapien. Patienten müssen über Grenzen, Risiken und wissenschaftliche Erkenntnisse aufgeklärt werden. Notwendige ärztliche Behandlungen dürfen nicht verzögert oder ersetzt werden. Doch aus möglichen Fehlleistungen einzelner Anbieter folgt ebenso wenig die Abschaffung des gesamten Berufs, wie ärztliche Behandlungsfehler die Abschaffung der Medizin rechtfertigen würden.

Der Antrag wendet sich außerdem gegen ein verkürztes Verständnis evidenzbasierter Medizin. Deren ursprüngliches Konzept verbindet die beste verfügbare wissenschaftliche Evidenz mit klinischer Erfahrung und den Werten des Patienten. Erfahrung ersetzt keine belastbaren Daten. Umgekehrt darf Medizin den Menschen aber auch nicht auf statistische Durchschnittswerte reduzieren.

In einer Kurzmeldung des Bundestages wird der Antrag entsprechend zusammengefasst: Berufsbild erhalten, komplementärmedizinische Ansätze anerkennen und zugleich Qualität, Aufklärung und Dokumentation stärken.

Quelle des Wissens quelle-des-wissens.de
Deine Numerologie-Analyse
Lebenszahl  ·  Seelendrang  ·  Persönlichkeit
Jetzt

Kommentare

Ein Kommentar

  1. Dr.Faustus hat beschlossen und verkündet 👈

    Schon immer komisch,was Politik immer alles weiß und will,statt mal Leute ins Boot zu nehmen,die mehr wissen,die ganze Kommission,wir wissen welche… Die fand ich gut… Eins zu Null für die AfD… Das andere ,ja Aktien und so … Nein… Die Kommission 👍

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert