Google kann für erfundene KI-Antworten haften – Gericht beendet das Versteckspiel

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Ein einzelner Laptop zeigt eine KI-generierte Antwort in einer Suchmaschine
Ein Münchner Gericht rechnet KI-generierte Suchantworten dem Betreiber selbst zu. Symbolbild: F-News

Google kann sich bei falschen Aussagen seiner KI-Suche nicht einfach hinter Algorithmen und verlinkten Quellen verstecken. Wie ComputerBase berichtet, hat das Landgericht München I dem Konzern per einstweiliger Verfügung untersagt, unwahre Behauptungen über zwei Verlage in seinen „AI Overviews“ zu verbreiten. Die Entscheidung vom 28. Mai 2026 trägt das Aktenzeichen 26 O 869/26.

Googles KI hatte Informationen über verschiedene Unternehmen miteinander vermischt. Dadurch wurden die beiden Kläger fälschlich mit Abofallen, Betrugsmaschen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht. Die verlinkten Internetseiten enthielten diese Aussagen nicht. Die KI hatte aus fremden Texten einen neuen Zusammenhang konstruiert und ihn den Nutzern als fertige Antwort präsentiert.

Genau darin sieht das Gericht den entscheidenden Unterschied zur klassischen Suchmaschine. Eine Ergebnisliste verweist auf Inhalte Dritter. Der AI Overview formuliert dagegen eine eigenständige, gegliederte und in sich verständliche Antwort. Google ist damit nach Auffassung der Kammer nicht nur ein technischer Vermittler, sondern Urheber einer neuen Aussage und unmittelbarer Störer.

Der Konzern argumentierte, Nutzer könnten die verlinkten Quellen selbst überprüfen. Außerdem sei allgemein bekannt, dass KI-generierte Texte fehlerhaft sein können. Das Gericht ließ diese Ausrede nicht gelten. Die Möglichkeit, eine falsche Behauptung durch zusätzliche Recherche zu widerlegen, befreit ihren Verbreiter nicht von der Verantwortung. Wer eine Antwort prominent über die Suchergebnisse setzt, kann nicht gleichzeitig verlangen, dass jeder Nutzer ihr grundsätzlich misstraut.

Auch die bisherigen Haftungsprivilegien für Suchmaschinen sollen nach der Münchner Entscheidung nicht greifen. Sie beruhen darauf, dass ein Anbieter fremde Inhalte auffindbar macht und nicht jede verlinkte Seite vorab kontrollieren kann. Googles KI geht darüber hinaus: Sie wertet Quellen aus, verbindet Aussagen und ergänzt Formulierungen, die dort teilweise überhaupt nicht vorkommen. Ohne eine unmittelbare Haftung entstünde eine Schutzlücke, weil die ursprünglichen Quellen die erfundene Aussage nie veröffentlicht haben.

Das ist mehr als ein juristischer Einzelfall. Google drängt seine KI-Antworten vor die klassischen Treffer und entscheidet damit zunehmend, welche Zusammenfassung Milliarden Nutzer zuerst sehen. Selbst eine geringe Fehlerquote produziert bei dieser Reichweite eine enorme Zahl falscher Aussagen. Für Betroffene kann eine einzige Halluzination Ruf, Geschäft und Existenz beschädigen, während der Konzern bislang auf die Unzuverlässigkeit seiner eigenen Technik verwies.

Noch handelt es sich nicht um ein rechtskräftiges Grundsatzurteil, sondern um eine einstweilige Verfügung. Ob höhere Instanzen die Linie bestätigen, bleibt offen. Google muss im konkreten Verfahren 80 Prozent der Kosten tragen; die Verfügung ist nach Darstellung des Gerichts nicht auf Deutschland beschränkt. Eine öffentliche Stellungnahme des Konzerns lag zunächst nicht vor.

Die Richtung ist dennoch richtig. Digitalkonzerne verkaufen KI-Zusammenfassungen als bequemere und bessere Suche. Dann müssen sie auch für das geradestehen, was diese Systeme behaupten. Gewinne privatisieren und Fehler dem Algorithmus oder dem angeblich zu leichtgläubigen Nutzer zuschieben, darf kein Geschäftsmodell sein.

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