Ein Frankfurter Anwalt verklagt die Stadt wegen des Umgangs mit Auffälligkeiten bei der Briefwahl zur Kommunalwahl. Die Frankfurter Neue Presse berichtet, Seyed Shahram Iranbomy halte die bisherigen Ermittlungen für unzureichend und verlange eine umfassendere Prüfung möglicher Manipulationen.
Iranbomy verweist auf auffällige Panaschier-Stimmen zugunsten von Kandidaten zweier kleiner Listen. Nach seiner Berechnung verdankten rund sieben Prozent der Stadtverordneten ihren Einzug solchen Stimmen. Er fordert eine statistische Musteranalyse der einzelnen Stimmzettel. Das Wahlamt lehnt dies laut FNP ab: Weder sei diese Methode gesetzlich vorgeschrieben, noch werde sie durchgeführt.
Der Fall steht nicht für sich. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt laut hessenschau in mehreren Verfahren im Umfeld der Kommunalwahl, vor allem mit Blick auf die Wahl zur Kommunalen Ausländervertretung. Im Raum stehen dabei Verdachtsmomente wegen Wahlfälschung, Urkundenfälschung und Wählernötigung. In einem anderen Verfahren war zuvor ein Kommunalpolitiker festgenommen worden. Über Schuld oder Folgen entscheidet jeweils die Justiz.
Besonders angreifbar ist das Verfahren dort, wo Briefwahlunterlagen an eine von der Meldeadresse abweichende Anschrift geschickt werden können. Nach Angaben der Behörden wird die ursprüngliche Adresse zwar informiert. Die Ermittlungen sollen nun klären, ob und wie diese Möglichkeit missbraucht wurde.
Frankfurt muss die Vorgänge lückenlos aufklären. Wer Vertrauen in Wahlen verlangt, darf auffällige Stimmhäufungen nicht mit dem Hinweis auf ein fehlendes Standardverfahren abräumen. F-NEWS berichtete bereits über doppelt verschickte Briefwahlunterlagen in Sachsen-Anhalt und über die Sperrung rechter TikTok-Accounts kurz vor der dortigen Landtagswahl.








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