EU lässt Genfood ohne Kennzeichnung ins Regal: Verbraucher sollen blind zugreifen

Eine Verbraucherin betrachtet von hinten die Zutatenliste eines verpackten Lebensmittels im Supermarkt
Symbolbild: Ein Lebensmittel wird im Supermarkt auf seine Kennzeichnung geprüft.

Das Europäische Parlament hat am Mittwoch die umstrittene Verordnung zu neuen genomischen Techniken in der Pflanzenzüchtung endgültig durchgewinkt. Da die EU-Staaten bereits zugestimmt hatten, ist der politische Weg frei. Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und soll voraussichtlich ab Mitte 2028 angewendet werden.

Hinter dem technischen Begriff NGT verbergen sich Verfahren wie die Genschere CRISPR/Cas, mit denen das Erbgut von Pflanzen gezielt verändert wird. Die EU teilt diese Pflanzen künftig in zwei Klassen. NGT-2 umfasst komplexere Eingriffe und bleibt den bisherigen Regeln für gentechnisch veränderte Organismen unterworfen: Zulassung, Risikoprüfung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung bleiben Pflicht.

Für die große Gruppe NGT-1 gilt das Gegenteil. Pflanzen mit einer begrenzten Zahl und Art genetischer Veränderungen werden rechtlich weitgehend wie konventionell gezüchtete Pflanzen behandelt. Sie dürfen ohne die bisher übliche Umwelt- und Sicherheitsprüfung auf den Markt kommen. Vor allem aber müssen Lebensmittel aus solchen Pflanzen im Supermarkt nicht als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden.

Nur Saatgut und anderes Pflanzenvermehrungsmaterial erhalten einen NGT-Hinweis. Der Landwirt soll also erkennen können, was er aussät. Der Kunde an der Supermarktkasse erfährt dagegen nicht mehr, ob Brot, Kartoffeln, Tomaten oder verarbeitete Lebensmittel aus NGT-1-Pflanzen hergestellt wurden. Das ist kein technisches Detail, sondern die bewusste Abschaffung einer informierten Kaufentscheidung.

Die EU begründet die Lockerung mit schnellerer Innovation. Neue Sorten könnten widerstandsfähiger gegen Trockenheit, Überschwemmungen und Schädlinge sein, höhere Erträge liefern und weniger Dünger oder Pflanzenschutzmittel benötigen. Kritiker bestreiten nicht, dass solche Eigenschaften grundsätzlich nützlich sein können. Sie wenden sich dagegen, daraus einen Freifahrtschein ohne Einzelfallprüfung und Kennzeichnung zu machen.

Greenpeace spricht von einer Gefährdung des Vorsorgeprinzips, der Transparenz und der gentechnikfreien Landwirtschaft. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert weiterhin verbindliche Risikoprüfungen, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung. Auch Bio-Verbände warnen, dass sich gentechnikfreie Lieferketten kaum zuverlässig schützen lassen, wenn die Veränderungen nach der Saatgutstufe nicht mehr lückenlos dokumentiert werden müssen.

Ein weiterer Streitpunkt sind Patente. Kritiker fürchten, dass patentierte Eigenschaften und Pflanzensorten die Abhängigkeit von großen Saatgutunternehmen erhöhen. Landwirte und kleinere Züchter könnten mit Lizenzforderungen oder Rechtsrisiken konfrontiert werden, selbst wenn NGT-Material unbeabsichtigt auf ihre Felder gelangt. Die EU setzt zunächst auf eine Patentdatenbank, eine Expertengruppe und spätere Prüfberichte. Für die Gegner ist das zu wenig und vor allem zu spät.

Wie können Verbraucher NGT-Produkte künftig erkennen? Bei NGT-1 lautet die ehrliche Antwort: am normalen Lebensmittel gar nicht. Weder Vorderseite noch Zutatenliste müssen einen Hinweis enthalten. Auch ein fehlender Gentechnik-Hinweis bedeutet deshalb künftig nicht, dass das Produkt frei von neuer Gentechnik ist.

Wer NGT möglichst ausschließen will, muss gezielt zum EU-Bio-Logo oder zu Produkten von Bio-Anbauverbänden wie Bioland, Demeter oder Naturland greifen. Der Einsatz von NGT-Pflanzen bleibt in der ökologischen Landwirtschaft verboten. In Deutschland bietet außerdem das freiwillige Siegel „Ohne Gentechnik“ Orientierung. Nach einer juristischen Analyse des Verbands Lebensmittel ohne Gentechnik müssen auch NGT-1-Pflanzen von so gekennzeichneten Lebensmitteln ausgeschlossen bleiben.

Allerdings wird selbst diese Absicherung schwieriger: Wenn NGT-1 nach der Saatgutstufe nicht mehr durchgängig gekennzeichnet und zurückverfolgt wird, steigt der Aufwand für getrennte Lieferketten und Kontrollen. Kritiker befürchten höhere Kosten für Bio- und gentechnikfreie Betriebe. Am Ende könnte ausgerechnet die gentechnikfreie Wahl zur teureren Nische werden.

Die EU schafft damit eine bemerkenswerte Schieflage. Sie erklärt Transparenz bei Lebensmitteln regelmäßig zum hohen Verbrauchergut, nimmt aber ausgerechnet bei einem gesellschaftlich umstrittenen Verfahren den verpflichtenden Hinweis vom Etikett. Ob neue Gentechnik Chancen bietet, ist eine legitime Debatte. Den Bürgern die Entscheidung darüber im Supermarkt praktisch abzunehmen, ist es nicht.

Quellen: Rat der Europäischen Union, Europäisches Parlament, Greenpeace, Verbraucherzentrale Niedersachsen, Verband Lebensmittel ohne Gentechnik.

Quelle des Wissens quelle-des-wissens.de
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