EU-Geldwäscheverordnung: Brüssel macht Bankkunden zu Verdächtigen

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Die neue EU-Geldwäscheverordnung macht aus gewöhnlichen Bankkunden Verdächtige auf Abruf. Wie Norbert Häring berichtet, verlangen Banken immer öfter Auskünfte über Vermögen, Beruf, die Herkunft von Geld und den Zweck einzelner Überweisungen. Wer nicht zur Zufriedenheit der Bank antwortet, riskiert, dass eine Zahlung nicht ausgeführt wird oder sogar das Konto verschwindet.

Hinter den Fragebögen steht nicht bloß die Vorsicht einzelner Institute. Die EU-Geldwäscheverordnung von 2024 verpflichtet Banken zu umfangreichen Prüfungen. Bei einer neuen Geschäftsbeziehung, bei gelegentlichen Transaktionen ab 10.000 Euro und bei jedem Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorfinanzierung müssen sie Kundendaten erheben und bewerten. Der Schwellenwert kann nach der Verordnung sogar weiter abgesenkt werden.

Die Bank soll dabei wissen, wofür eine Geschäftsbeziehung oder Überweisung gedacht ist, welchen Beruf der Kunde ausübt und ob die Transaktionen zu seinem „Risikoprofil“ passen. Dazu gehört ausdrücklich die Herkunft der Mittel. Bei Auffälligkeiten können zusätzliche Angaben zur Herkunft des gesamten Vermögens, zu Gründen einer Zahlung und zu ihren Empfängern verlangt werden. Das trifft nicht nur Großvermögen. Auch eine Zahlung, die vom bisherigen Muster abweicht oder deren wirtschaftlicher Zweck nicht sofort erkennbar ist, kann eine Befragung auslösen.

Kooperiert ein Kunde nicht oder kann die Bank die geforderten Prüfungen nicht abschließen, soll sie nach Artikel 21 von der Transaktion absehen und die Geschäftsbeziehung beenden. Die Bank muss die Gründe intern dokumentieren, der Kunde erfährt sie aber nicht. Aus einem Konto, über das man frei verfügen kann, wird damit ein Konto unter Erlaubnisvorbehalt.

Häring zeichnet auch nach, woher diese Vorgaben kommen: von der Financial Action Task Force, kurz FATF. In diesem internationalen Gremium sitzen Vertreter von Sicherheitsbehörden und Finanzaufsehern. Seine formal unverbindlichen Empfehlungen werden in der Praxis über Prüfungen und Druck auf Staaten zu verbindlichen Standards. Die EU hat deren Prüfschwelle für gelegentliche Transaktionen sogar von 15.000 auf 10.000 Euro gesenkt.

Besonders brisant ist die Logik hinter der Dauerüberwachung: Die Software der Banken soll laufend prüfen, ob Zahlungen zu den bekannten Daten des Kunden passen. Selbst Kleinstbeträge können im Raster landen, wenn sie aus Sicht der Institute ein Muster ergeben. Für Spenden und Abonnements kritischer Medien kann das ebenso folgenreich sein wie für jeden Bürger, der sein Geld nicht lückenlos erklären möchte.

F-NEWS berichtete bereits über Brüssels Bargeldgrenzen und den schleichenden Aufbau eines Systems aus digitalem Euro, Meldepflichten und Einschränkungen. Die Übersicht zum Kampf um die Freiheit des Bezahlens zeigt, wie diese Maßnahmen ineinandergreifen. Die Geldwäschebekämpfung wird zur Allzweckbegründung für eine Finanzaufsicht, bei der ausnahmslos jeder erst einmal durchsucht werden soll.

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