EU-Freizügigkeit ohne Kontrolle: SVP will Vorstrafen prüfen

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Symbolbild einer Schweizer Passkontrolle mit europäischem Reisepass
Symbolbild: Vorstrafenprüfung bei der Einwanderung in die Schweiz

Die Schweizerische Volkspartei will bei EU-Zuwanderern genauer hinsehen. In einem am Freitag veröffentlichten Editorial der Schweizerischen Volkspartei kritisiert Marco Chiesa, dass die Herkunftsstaaten bislang nicht systematisch nach Vorstrafen von Antragstellern abgefragt würden. Nach Darstellung des SVP-Politikers hat das Parlament nun eine landesweit einheitliche Überprüfung auf den Weg gebracht.

Chiesas Vorwurf ist brisant: Das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU hindere die Schweiz daran, das Strafregister jedes Zuwanderers aus einem EU-Staat routinemäßig zu kontrollieren. Damit müssten Migrationsbehörden über Aufenthaltsbewilligungen entscheiden, obwohl ihnen ein wichtiger Teil der Vorgeschichte des Antragstellers fehlen könne. Die SVP spricht deshalb von einem Sicherheitsrisiko und einem „Blankoscheck für Kriminelle“.

Als Gegenbeispiel nennt Chiesa seinen Heimatkanton Tessin. Dort würden Strafregister von Menschen, die aus der EU zuziehen und sich dauerhaft niederlassen wollen, bereits seit Jahren systematisch überprüft. Die kantonal unterschiedlichen Verfahren führen nach seiner Schilderung zu widersprüchlichen Entscheidungen: Einem vorbestraften Mafioso sei im Tessin eine Aufenthaltsbewilligung verweigert worden, während er sie anschließend im benachbarten Graubünden erhalten habe.

Auch der Fall des vorbestraften Barbetreibers von Crans-Montana dient Chiesa als Beispiel. Dessen frühere Verurteilungen in Frankreich seien vor der Bewilligung nicht abgefragt worden. Die SVP verbindet solche Fälle mit der grundsätzlichen Frage, weshalb ein Staat zwar über die Aufnahme eines Menschen entscheidet, zuvor aber nicht routinemäßig dessen einschlägige Vorstrafen prüfen darf.

Der Schweizer Justizminister Beat Jans hält eine systematische Kontrolle laut dem Editorial für nicht vereinbar mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen. Chiesa wirft ihm deshalb vor, die Bindung an EU-Regeln über die Sicherheit der eigenen Bevölkerung zu stellen. Diese Zuspitzung ist die politische Wertung der SVP. Das Editorial nennt allerdings weder das konkrete parlamentarische Geschäft noch Einzelheiten dazu, welche Delikte künftig berücksichtigt und wie die Abfragen praktisch umgesetzt werden sollen.

Der Kern des Konflikts bleibt dennoch klar: Personenfreizügigkeit wird zur Belastungsprobe, wenn ein Land bei der Erteilung von Aufenthaltsrechten nicht auf Informationen zurückgreifen darf, die zur Einschätzung eines Antragstellers unmittelbar relevant sind. Freizügigkeit bedeutet ein Recht auf Mobilität, aber sie kann vernünftigerweise kein Anspruch darauf sein, dass Behörden bei schweren Vorstrafen wegsehen müssen.

Dass ausgerechnet kantonale Alleingänge Sicherheitslücken sichtbar machen, zeigt zudem ein strukturelles Problem. Wer in einem Kanton eine Bewilligung erhält, kann sich anschließend innerhalb der Schweiz bewegen. Eine Kontrolle, die an der nächsten Kantonsgrenze ihre Wirkung verliert, ist keine verlässliche Kontrolle. Einheitliche Regeln sind daher folgerichtig, sofern sie rechtsstaatlich begrenzt, transparent und auf tatsächlich sicherheitsrelevante Fälle ausgerichtet werden.

Die Debatte ist damit größer als ein einzelner Kriminalfall. Sie handelt von der Frage, ob internationale Abkommen politische Entscheidungen so weit fesseln dürfen, dass Behörden bekannte Risiken erst nach einer neuen Straftat erkennen. Ein Staat, der über Aufenthalt entscheidet, muss wissen dürfen, wem er die Tür öffnet. Alles andere wäre nicht liberal, sondern fahrlässig.