Drohnen über Bahnhöfen, Überwachung laufender Kommunikation und die Ortung von Mobiltelefonen: Die Bundespolizei soll mit einem modernisierten Bundespolizeigesetz erheblich mehr technische Befugnisse erhalten. Der Innenausschuss des Bundestages hat den Gesetzentwurf mit den Stimmen von Union und SPD gebilligt.
Nach der Mitteilung des Bundestages soll die Bundespolizei künftig unter anderem Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten erheben dürfen. Hinzu kommen Telekommunikationsüberwachung und die sogenannte Quellen-TKÜ, bei der Kommunikation direkt auf einem Gerät erfasst werden kann.
Auch SIM-Karten und Mobilfunkgeräte sollen identifiziert und lokalisiert werden können. Drohnen dürfen als mobile Sensorträger für Bild-, Video- und Tonaufnahmen dienen. Gleichzeitig sind technische Maßnahmen gegen gefährliche Drohnen vorgesehen. Weitere Instrumente sind Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote.
Die Koalition verkauft das Paket als Modernisierung für eine Polizei, deren rechtliche Grundlage aus einer anderen technischen Zeit stammt. Selbstverständlich braucht die Bundespolizei wirksame Mittel gegen Terroristen, Schleuser, Gewalttäter und Saboteure. Doch genau diese nachvollziehbaren Gefahren dienen erneut als Türöffner für ein Arsenal, das tief in Kommunikation und Bewegungsdaten eingreifen kann.
Entscheidend ist nicht nur, welche Technik angeschafft wird, sondern wie niedrig die Eingriffsschwellen liegen, wer den Einsatz kontrolliert und wie lange Daten gespeichert oder mit anderen Behörden geteilt werden dürfen. Aus einer Befugnis für den Ausnahmefall wird in der Praxis schnell ein bequemes Standardinstrument.
Die AfD enthielt sich im Ausschuss, Grüne und Linke stimmten gegen den Entwurf. Damit trägt vor allem die schwarz-rote Koalition die Verantwortung für diese neue Stufe staatlicher Überwachung. Die technische Reichweite wächst abermals schneller als die öffentliche Debatte über ihre Grenzen.
Mehr Sicherheit ist ein legitimes Ziel. Ein Blankoscheck für Drohnenaugen, Handy-Ortung und Quellen-TKÜ ist es nicht. Wer dem Staat solche Werkzeuge gibt, muss mit einkalkulieren, dass Befugnisse bleiben, Einsatzbereiche ausgeweitet werden und die nächste Regierung sie ebenfalls nutzen kann. Der Überwachungsstaat kommt selten mit einem einzigen großen Gesetz – er wächst Befugnis für Befugnis.



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