Der mutmaßliche Attentäter des islamistischen Anschlags auf den Christopher Street Day in Berlin ist tot. Nach Angaben der Polizei Berlin kam es am Sonntagabend in Spandau zu einem Zugriff im Zusammenhang mit der Fahndung. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge wurde der 21-jährige Abdul B. dabei von Einsatzkräften erschossen.
Der Zugriff erfolgte laut Berichten in einer Kleingartenanlage im Westen Berlins. Dort fielen Schüsse. Der als dringend tatverdächtig gesuchte Mann wurde getroffen und erlag seinen Verletzungen. Die Polizei hatte zuvor öffentlich vor einer direkten Kontaktaufnahme mit ihm gewarnt und mit Fotos nach dem Flüchtigen gefahndet. Die genauen Umstände des Schusswaffengebrauchs und die Frage, ob der Mann die Beamten bedrohte oder selbst schoss, müssen die Ermittlungen klären.
Abdul B. soll am Samstagabend mit einem Transporter in eine Menschenmenge im Umfeld des Berliner CSD gefahren sein. Eine Frau wurde getötet, zahlreiche weitere Menschen wurden verletzt, einige von ihnen schwer. Die Behörden stufen die Tat als islamistischen Terroranschlag ein. Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen übernommen.
Besonders brisant ist die Vorgeschichte des Tatverdächtigen. Nach Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung war der 21-Jährige den Sicherheitsbehörden bereits als Islamist bekannt. Erst im Mai 2026 soll er wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden sein. Trotzdem befand er sich auf freiem Fuß. Genau hier beginnt der politische Skandal, der mit seinem Tod nicht endet.
Der Zugriff beendet die Fahndung nach dem mutmaßlichen Haupttäter. Er beantwortet aber nicht, ob es Helfer, Mitwisser oder einen zweiten Beteiligten gab. Ebenso offen bleibt, wie ein polizeibekannter und bereits verurteilter Islamist überhaupt die Möglichkeit erhielt, einen Anschlag mitten in Berlin zu verüben. Wer jetzt nur das schnelle Ende der Fahndung feiert, übersieht das Behördenversagen davor.
Die Ermittler müssen nun den gesamten Weg des Täters, sein Umfeld, mögliche Unterstützer und die Entscheidungen von Justiz und Sicherheitsbehörden offenlegen. Ein toter Tatverdächtiger kann nicht mehr aussagen. Umso wichtiger ist eine lückenlose Aufklärung darüber, wer ihn kannte, wer ihn beobachtete und warum offenbar niemand ihn rechtzeitig stoppte. Berlin hat den Gesuchten gestellt. Die politische Verantwortung ist damit noch lange nicht erledigt.



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