BKA soll Gesichter im Internet suchen und Verbindungsdaten vorsorglich sichern dürfen

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Biometrisches Gesichtsprofil und verknüpfte digitale Daten vor dem Reichstagsgebäude als Symbolbild für geplante BKA-Befugnisse
Symbolbild: Biometrischer Internetabgleich und automatisierte Datenanalyse. KI-generierte Illustration.

Das Bundeskriminalamt soll deutlich weitergehende digitale Ermittlungsbefugnisse erhalten. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht automatisierte Datenanalysen, biometrische Abgleiche mit frei zugänglichen Bildern aus dem Internet und vorsorgliche Sicherungsanordnungen für Telekommunikationsdaten vor. Begründet wird die Ausweitung mit der Abwehr des internationalen Terrorismus.

Gesichtssuche im offenen Internet

Nach dem Regierungsentwurf auf Bundestagsdrucksache 21/6131 soll das BKA öffentlich zugängliche personenbezogene Daten mit biometrischen Merkmalen aus dem Internet erheben und automatisiert abgleichen dürfen. Als Beispiel nennt die Bundesregierung das Lichtbild einer gesuchten Person. Auf diese Weise sollen Personen identifiziert, lokalisiert und Verbindungen zwischen Tatverdächtigen, Taten und Strukturen sichtbar gemacht werden.

Die Befugnis ist für die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus vorgesehen. Sie soll nur eingesetzt werden dürfen, wenn besonders gewichtige Rechtsgüter bedroht sind und die Abwehr der Gefahr auf anderem Wege aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Ein Abgleich mit öffentlich zugänglichen Echtzeitdaten soll ausdrücklich unzulässig bleiben.

Daten ohne konkreten Ermittlungsansatz müssten nach dem Abgleich unverzüglich gelöscht werden. Verarbeitungsschritte und Zielpersonen sollen protokolliert werden. Zugleich erlaubt der Entwurf, externe öffentliche oder private Stellen mit dem Abgleich zu beauftragen, wenn das BKA ihn technisch nicht selbst oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand durchführen kann.

KI soll Polizeidaten miteinander verknüpfen

Ein weiterer Kernpunkt ist die automatisierte Analyse bereits rechtmäßig erhobener Polizeidaten. Dabei sollen auch Systeme mit künstlicher Intelligenz eingesetzt werden können. Die Software soll Verbindungen zwischen Personen, Orten, Taten und anderen Anknüpfungspunkten erkennen, die in großen Datenbeständen sonst möglicherweise verborgen blieben.

Die Bundesregierung beschreibt die automatisierte Datenanalyse als zentralen Baustein moderner Terrorismusabwehr. Kritisch ist dabei die Reichweite: Je mehr Datenbestände zusammengeführt und maschinell ausgewertet werden, desto größer wird die Gefahr, dass auch unbeteiligte Kontaktpersonen oder zufällige Verbindungen in den Fokus geraten. Die gesetzlichen Eingriffsschwellen und die technische Kontrolle der Systeme werden deshalb entscheidend sein.

Telekommunikationsdaten sichern, bevor sie erhoben werden dürfen

Besonders weitreichend ist die geplante sogenannte Sicherungsanordnung. Das BKA soll Telekommunikationsanbieter verpflichten können, vorhandene Verkehrsdaten unverzüglich und vollständig zu sichern, obwohl die rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen für eine spätere Erhebung der Daten noch nicht vorliegen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass flüchtige Daten gelöscht werden, bevor die zuständige Behörde feststeht oder eine Abfrage zulässig wird.

Die Anordnung könnte auch Kontaktpersonen erfassen, wenn sie nicht nur flüchtig oder zufällig mit einer mutmaßlich gefährlichen Person in Verbindung stehen. Bei Funkzellendaten soll unter bestimmten Voraussetzungen eine räumliche und zeitliche Bezeichnung genügen. Die Sicherung wäre auf höchstens drei Monate zu befristen. Anordnen dürfte sie eine zuständige Abteilungsleitung des BKA oder eine dazu ermächtigte Person mit Befähigung zum Richteramt.

Bundesrat wollte die Befugnis noch weiter öffnen

Die am 22. Juli veröffentlichte Bundestagsdrucksache 21/7265 zeigt, dass dem Bundesrat die geplante Regelung nicht weit genug ging. Die Länder wollten, dass das BKA Sicherungsanordnungen auch dann erlässt, wenn die zuständige Landespolizei bereits feststeht und das BKA darum ersucht. Zudem sollte geprüft werden, eine entsprechende Möglichkeit auch für den Verfassungsschutzverbund zu schaffen.

Die Bundesregierung lehnt beide Erweiterungen in dieser Form ab. Sie will keine BKA-Zentralstellenlösung für bereits zuständige Landespolizeibehörden und stimmt auch einer Öffnung für Verfassungsschutzbehörden nicht zu. Prüfen will sie allerdings eine andere gesetzliche Möglichkeit, damit Landespolizeien selbst Sicherungsanordnungen treffen können.

Noch ist das Gesetz nicht beschlossen

Das Vorhaben befindet sich laut dem Dokumentationssystem des Bundestages in der Ausschussberatung. Der Bundestag hat den Entwurf nach der ersten Lesung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Nach Angaben des Gesetzgebungsverfahrens ist das Vorhaben zustimmungsbedürftig; damit müsste am Ende auch der Bundesrat zustimmen.

Die politische Kernfrage lautet damit nicht nur, ob Ermittler moderne digitale Werkzeuge benötigen. Entscheidend ist, wie eng biometrische Suche, KI-Analyse und die vorsorgliche Sicherung von Verbindungsdaten begrenzt, kontrolliert und überprüfbar ausgestaltet werden. Denn aus einer technischen Ermittlungshilfe kann schnell eine dauerhafte Infrastruktur für immer umfassendere Datenabgleiche werden.

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