Leihbaby sollte abgetrieben werden – nun erhalten die Besteller das Sorgerecht

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Ein Neugeborenes mit schwerem Herzfehler steht in den USA im Zentrum eines erbitterten Streits um Abtreibung, Leihmutterschaft und Elternrechte. Das kalifornische Paar, das nach der Diagnose zunächst die Beendigung der Schwangerschaft verlangte, hat den Jungen weniger als 24 Stunden nach seiner Geburt in Texas in seine Obhut genommen. Die Leihmutter hatte sich der Abtreibung widersetzt und war nach Texas gereist, um das Kind zur Welt zu bringen.

Wie LifeNews berichtet, trug die Krankenschwester und zweifache Mutter McKenna West aus Alaska das Kind für Nausheen Gilkar und Omar Ahmed aus Los Angeles aus. In der 20. Schwangerschaftswoche wurde beim ungeborenen Jungen das hypoplastische Linksherzsyndrom festgestellt. Dabei ist die linke Herzhälfte stark unterentwickelt; ohne Behandlung kann das Kind innerhalb weniger Tage oder Wochen sterben.

Nach den vorliegenden Gerichtsunterlagen entschieden sich die Auftraggeber nach ärztlichen Gesprächen für einen Abtreibung. Der Leihmutterschaftsvertrag enthielt offenbar eine Klausel, nach der die Besteller bei einer diagnostizierten Anomalie eine Abtreibung verlangen konnten. West lehnte den Eingriff schließlich ab. Sie reiste nach Texas, wo das Abtreibungsrecht besonders streng ist, und brachte den Jungen in Dallas zur Welt.

West und ihre Unterstützer nennen das Kind Gabriel, die Auftraggeber verwenden in Gerichtsunterlagen den Namen Rumi. Ein kalifornisches Gericht hatte Gilkar und Ahmed bereits als rechtliche Eltern anerkannt. Nach der Geburt erhielten sie auch die tatsächliche Obhut. West durfte das Baby nach Angaben ihrer Anwälte weder sehen noch halten. Die Besteller werfen ihr vor, den Vertrag gebrochen und das Kind von dem bereits vorbereiteten Spezialistenteam in Kalifornien entfernt zu haben.

Der texanische Generalstaatsanwalt Ken Paxton schaltete sich ein und erwirkte eine Notanordnung. Zwei Krankenhäuser müssen lebensrettende Versorgung sicherstellen, außerdem darf das Neugeborene vorerst nicht aus Texas gebracht werden. Medizinische Entscheidungen liegen innerhalb dieser Vorgaben bei den rechtlichen Eltern. Am 25. August soll der Fall erneut vor einem Gericht in Dallas verhandelt werden.

Die Darstellung von LifeNews, die Auftraggeber hätten das Kind nach der Geburt sterben lassen wollen, wird von diesen bestritten. Ihr Anwalt erklärte, der Junge erhalte in einem spezialisierten Zentrum die notwendige Behandlung. Das Paar habe nach der Geburt nicht beabsichtigt, eine mögliche Operation zu verweigern. Nach Darstellung des bestellenden Paares sei pränatal noch unklar gewesen, ob das Baby überhaupt für die komplexen Eingriffe geeignet sein würde. Diese Behauptung steht dem Vorwurf Wests und Paxtons gegenüber, die lebensrettende Versorgung sei gefährdet gewesen.

Der Fall zeigt brutal, was geschieht, wenn Schwangerschaft, Elternschaft und medizinische Entscheidungen in einen privaten Vertrag gepresst werden. F-NEWS berichtete bereits über einen ähnlichen Streit um eine verweigerte Abtreibung nach einer Fehlbildungsdiagnose. Die Frau trägt das körperliche Risiko der Schwangerschaft, während andere über Fortsetzung der Schwangerschaft, Abtreibung und spätere Elternrechte bestimmen wollen.

Auch die grundsätzliche Kritik an einer Branche, die Fortpflanzung vertraglich organisiert, bekommt durch den Fall neues Gewicht. Im F-NEWS-Beitrag über die Leihmutterschaftsindustrie als Markt für Frauen und Kinder wurde genau vor solchen Konflikten gewarnt. Das Kind lebt nun, weil die Schwangere sich weigerte, die verlangte Abtreibung durchführen zu lassen. Trotzdem entscheidet am Ende wieder ein Gericht, wer über seine Zukunft bestimmen darf. Aus einer Kinderbestellung ist ein Machtkampf geworden, dessen kleinster Beteiligter den höchsten Preis zahlt.

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