Wie der Bundestag in einer hib-Meldung berichtet, hat die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur staatlichen Förderung von Protesten gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt geantwortet. Die Antwort liegt als Bundestagsdrucksache 21/6756 vor. Wer darin klare Transparenz erwartet, bekommt vor allem Verweise, Einschränkungen und Ausweichformeln geliefert.
Ausgangspunkt ist der Protestaufruf gegen den AfD-Bundesparteitag am 4. und 5. Juli 2026 in Erfurt. In der Anfrage wird unter anderem auf das Bündnis „Widersetzen“, auf „erfolgreiche Blockaden“ früherer Veranstaltungen und auf gewalttätige Ausschreitungen bei früheren Anti-AfD-Protesten verwiesen. Die Bundesregierung erklärt zwar, sie habe die konkret genannte Kampagne von „Widersetzen Erfurt“ am 9. Mai 2026 weder unterstützt noch unterstütze sie diese. Damit ist aber nur die direkte Hilfe für diese eine Aktion verneint.
Sobald es um Fördergeld, Veranstaltungen und Kontakte zu Organisationen aus dem Umfeld der Protestaufrufe geht, wird die Antwort der Bundesregierung deutlich weniger handfest. Viele Einzelanfragen werden in großen Blöcken zusammengezogen. Bei der Frage nach Treffen zwischen Regierungsvertretern und den genannten Organisationen erklärt die Bundesregierung die Beantwortung für „unzumutbar“. Begründung: Man müsste Kalender der Leitungsebenen der Bundesministerien von 2020 bis 2026 prüfen, eine einheitliche Verschlagwortung gebe es nicht.
Das ist politisch bemerkenswert. Für Bürger, Unternehmen und Vereine wird der Staat immer digitaler, datenhungriger und auskunftsfreudiger, wenn er selbst etwas wissen will. Geht es aber darum, ob Ministerien und Staatssekretäre Kontakte zu Akteuren hatten, die gegen die größte Oppositionspartei mobilisieren, ist die Suche plötzlich zu mühsam. Ausgerechnet dort, wo parlamentarische Kontrolle konkret werden soll, zieht sich die Bundesregierung auf Verwaltungsaufwand zurück.
Auch bei den Förderangaben entsteht kein Bild maximaler Offenheit. In der Anlage erklären mehrere Ressorts, die aufgeführten Organisationen hätten im genannten Zeitraum keine Haushaltsmittel im Sinne der Fragestellung erhalten. Andere Ressorts verweisen auf Förderdatenbanken oder Transparenzportale. Das Familienministerium teilte in der Anlage zunächst mit, eine Gesamtaufstellung sei innerhalb der Frist nicht möglich und werde nachgereicht. Später folgt dann doch eine Tabelle mit Zahlen.
Diese Tabelle zeigt unter anderem Förderungen an Organisationen, die in der Anfrage im Zusammenhang mit Unterstützern oder Akteuren des Protestumfeldes genannt werden. So werden für den BUND Landesverband Thüringen aus dem Umweltressort insgesamt 1,465 Millionen Euro aufgeführt. Für die NaturFreunde Thüringen nennt die Tabelle aus dem BMI unter anderem 1,936 Millionen Euro sowie weitere 24.000 Euro. Für Mobit e.V. werden aus dem Familienministerium 1,09778 Millionen Euro genannt. Beim Landesjugendring Thüringen summieren sich die aufgeführten Beträge auf mehr als 1,5 Millionen Euro.
Daneben tauchen kleinere Beträge auf, etwa 65.000 Euro für den Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Erfurt aus dem BMI, 10.170 Euro aus dem Familienministerium, 1.100 Euro für die VVN-BdA sowie weitere Angaben zu NaturFreunden und anderen Empfängern. Entscheidend ist nicht jeder einzelne Betrag für sich, sondern das Muster: Die Bundesregierung bestreitet direkte Unterstützung des konkreten Protesttages, legt aber zugleich eine Förderlandschaft offen, in der Organisationen aus dem Umfeld der Gegenmobilisierung durchaus staatliche Mittel erhalten haben.
Auf die Frage, wie sichergestellt werde, dass staatliche Förderung von Organisationen, die zu Protesten gegen den AfD-Parteitag aufrufen, nicht gegen die Chancengleichheit der Parteien verstößt, verweist die Bundesregierung lediglich auf frühere Antworten. Auf die Frage, welche Konsequenzen sie daraus ziehe, dass gegebenenfalls Organisationen gefördert würden, die den Willensbildungsprozess der größten Oppositionspartei erschweren wollten, verweist sie ebenfalls nur weiter. Das ist keine politische Antwort, sondern Aktenakrobatik.
Gerade bei Protesten gegen Parteitage geht es nicht um irgendeinen Nebenschauplatz. Parteien haben nach Artikel 21 des Grundgesetzes eine besondere Rolle in der demokratischen Willensbildung. Wenn staatlich geförderte Strukturen in einem politischen Klima wirken, in dem Parteitage blockiert, Delegierte behindert und Polizisten verletzt werden, muss die Regierung mehr liefern als „nicht direkt unterstützt“ und „unzumutbar“.
Diese Antwort ist deshalb so unglaubwürdig, weil sie überall dort präzise wird, wo sie entlastend klingt, und überall dort verschwimmt, wo es politisch heikel wird. Direkte Unterstützung der Kampagne: nein. Kontakte: zu aufwendig. Gesamtaufstellung: teils später. Chancengleichheit: Verweis auf alte Antworten. Wer so antwortet, schafft keine Transparenz, sondern den Eindruck, dass die entscheidenden Fragen gerade nicht beantwortet werden sollen.







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