Rund 60 Auslandschweizer in Russland und Belarus warten seit Februar 2026 vergeblich auf ihre AHV-Rente – nicht weil das Schweizer Recht es so vorsieht, sondern weil private Finanzintermediäre ausländischen Sanktionsregimes gehorchen, wie SWISSVOX berichtet. Ein Einzelfall? Nein. Eine systemische Schwachstelle, die jeden Auslandschweizer treffen kann.
Hans Rudolf Knecht, 76, lebt seit zehn Jahren mit seiner belarussischen Frau in Minsk. Er hat ein Leben lang in die AHV einbezahlt. Seit dem 1. Februar 2026 kommt kein Rappen mehr an. Der Auslöser: das 20. EU-Sanktionspaket gegen Russland. Postfinance, Finanzpartnerin der Zentralen AHV-Ausgleichsstelle (ZAS), stellte die Überweisungen nach Russland und Belarus kommentarlos ein.
Das Pikante daran: Die ZAS selbst stellt unmissverständlich klar, dass Rentenzahlungen nach Schweizer Recht zulässig sind und keinen Sanktionen unterliegen. Eine gesetzliche Grundlage für den Zahlungsstopp existiert nicht. Dennoch ist er Tatsache. Postfinance antwortete auf Anfragen ausweichend – man sei „grundsätzlich bestrebt“, Zahlungen auszuführen, sofern dies „operationell, wirtschaftlich und rechtlich möglich“ sei. Was das konkret bedeutet, blieb offen.
Noch drastischer ist die Lage einer 54-jährigen Frau, die ihren Namen nicht nennen möchte. Sie zog 2022 mit ihrem Schweizer Ehemann nach Belarus, er starb kurz darauf. Seither lebt sie von einer kleinen Witwenrente – die seit Februar ebenfalls ausbleibt. Das Rentenalter für Frauen liegt in Belarus bei 58 Jahren, eine Stelle ist kaum zu finden. Sie zehrt von Ersparnissen. Kehrt sie in die Schweiz zurück, muss sie Sozialhilfe beantragen. Das ist das Ergebnis jahrzehntelanger Beitragszahlungen ihres Mannes an den Schweizer Staat.
Washington entscheidet, wer seine Rente bekommt
Das Schweizer Rentensystem hat sein Zahlungswesen faktisch ausgelagert: ZAS überweist via Postfinance via Korrespondenzbanken – und an jedem Glied dieser Kette kann jemand den Stecker ziehen, ohne dass Bern darüber entscheidet. Nicht das Schweizer Parlament, nicht das Bundesgericht, sondern ausländische Banken und Sanktionsregimes bestimmen, wer seine Schweizer Rente erhält. Das ist ein Souveränitätsproblem.
Heute trifft es Rentner in Russland und Belarus. Morgen könnten es Iran, Venezuela, Nicaragua oder Myanmar sein. Geopolitische Verhältnisse verschieben sich schnell. Wer heute in einem politisch unproblematischen Land pensioniert lebt, kann morgen in einem sanktionierten wohnen – ohne dass sich an seinem Leben irgendetwas geändert hätte. Selbst ohne formelle Sanktionen zeigt der Fall Knecht, wie fragil die Situation ist: Postfinance kündigte ihm bereits 2023 das Konto mit Verweis auf seine „geschäftspolitische Ausrichtung“. Kein Strafverfahren, kein Verdacht, kein Grund – einfach weg.
Rund 800.000 Schweizer leben im Ausland, alle haben AHV-Beiträge bezahlt. Der implizite Vertrag – wer einzahlt, bekommt im Alter zurück – gilt offenbar nur noch mit Vorbehalt. Der einzige praktische Schutz heute: ein aktives Schweizer Bankkonto, unabhängig vom Wohnland. Wer das nicht hat oder dessen Konto gekündigt wird, steht schutzlos da.
Kein Bundesrat hat bisher das Wort ergriffen.
Quelle: SWISSVOX – AHV-Rente eingefroren






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