Schweiz: E-ID kommt trotz illegaler Swisscom-Spende. Bürger fordert Schutz für alle ohne digitale ID

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Das Bundesgericht in Lausanne hat am 21. April 2026 die Beschwerden gegen die E-ID-Abstimmung vom 28. September 2025 abgewiesen – und damit einen der unappetitlichsten Demokratieskandale der jüngeren Schweizer Geschichte unter den Teppich gekehrt, wie der Tages-Anzeiger berichtet. Das Ergebnis: Die E-ID kommt. Und das trotz einer Abstimmung, die mit 50,39 Prozent denkbar knapp gewonnen wurde – einem Vorsprung von gerade mal 21.270 Stimmen.

Was war passiert? Die staatsnahe Swisscom hatte dem Pro-Komitee «Schweizer E-ID» 32.000 Franken gespendet. Zwei der fünf Bundesrichter sagten offen, was jeder denkende Mensch sieht: Diese Zuwendung sei verfassungswidrig, komme indirekter Behördenpropaganda gleich, hätte sofort korrigiert und das Geld zurückgefordert werden müssen. Passiert ist bis heute nichts. Stattdessen entschied eine knappe 3:2-Mehrheit, die Beschwerde aus formalen Gründen nicht einmal anzuhören – weil die Beschwerdefrist von drei Tagen ab Publikation auf der Plattform der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) verstrichen sei. Wann diese Publikation erfolgte? Am 26. August 2025. Dass kaum jemand täglich das EFK-Register auf Abstimmungsspenden durchforstet, interessierte die Mehrheit der Richter nicht. Rechtsvertreter Artur Terekhov brachte es auf den Punkt: «Das EFK-Register kennen sogar viele meiner Anwaltskollegen nicht.»

Dazu kamen nicht-monetäre Zuwendungen der Medienriesen Ringier und TX Group im Gesamtwert von 163.000 Franken für die Pro-Seite – verspätet gemeldet, praktisch folgenlos. Private Medien seien nicht zur Neutralität verpflichtet, so das Gericht. Dass Ringier und TX Group damit einen erheblichen Teil der veröffentlichten Meinung während des Abstimmungskampfes prägten, ohne dies transparent zu machen, gilt offenbar als Kavaliersdelikt.

In einem Vorbericht über die E-ID hatten wir bereits dargelegt, wohin die Reise führen kann: Vietnam hat nach seiner «freiwilligen» Einführung der nationalen digitalen Identität 86 Millionen Bankkonten gelöscht oder eingefroren, weil sie nicht mit der staatlichen E-ID verknüpft waren. Was heute optional wirkt, wird morgen zur Eintrittskarte – für das Konto, den Supermarkt, den Bus.

Genau an diesem Punkt setzt ein Leserbrief an, den Christian A. aus Eisten/Stalden (VS) an die Redaktion geschickt hat. Er fordert nicht die Abschaffung der E-ID – er fordert gesetzlich verankerte Garantien für jene, die sie nicht wollen. Sein Brief im Originalwortlaut:


Sehr geehrte Redaktion

Bitte veröffentlichen Sie meinen Leserbrief, helfen Sie die E-ID Freiwilligkeit gesetzlich zu verankern.

Die Beschwerde gegen die Volksabstimmung vom 28.09.2025 E-ID wurde am 21.04.2026 vom Bundesgericht in Lausanne abgelehnt, es wird keine Neuwahl geben, trotz der Feststellung die Wahlspende von 32’000 CHF der Swisscom sei rechtswidrig! Eines der Argument zu diesem skandalösen Entscheid: Dieser Betrag sei zu gering um eine Wirkung zu erzielen. 


„Falls du glaubst, dass du zu klein bist, um etwas zu bewirken, dann versuche mal zu schlafen, wenn eine Mücke im Raum ist.“ Dalai Lama


Die E-ID wird also kommen. 

Die Frage ist nun ob die E-ID freiwillig bleibt oder mit indirektem Zwang eingeführt werden soll, so wie es bei der Covid-Impfung gehandhabt wurde, ohne Impfung kein Zugang zu dies und jenes. Das ist nicht freiwillig, sondern indirekter Zwang. 

Damit die E-ID freiwillig ist und bleibt, wir uns weiterhin überall mit der analogen ID ausweisen können, dass uns durch den Verzicht auf eine E-ID keine Nachteile, Behinderungen oder Sanktionen und keine zusätzlichen Gebühren erwachsen können, müssen folgende Punkte im E-ID-Gesetz verankert werden: 

  1. Die E-ID ist und bleibt freiwillig. 
  2. Keine Mehrkosten für Dienstleistungen, bei Einkäufen, beim Amt u.s.w. ohne E-ID. 
  3. Uneingeschränkter Zugang ins Internet ohne E-ID  
  4. Keine Sanktionen, Einschränkungen irgendwelcher Art  gegen Menschen ohne E-ID. 

Begründung

  1. Es würden problematische Lebensbedingungen für Menschen ohne E-ID entstehen, Menschen die mit der Handhabung, ob alters-, geistig-, körperlich oder sonstwie bedingt, nicht zu recht kommen, oder die rund 800’000 Menschen in der Schweiz die unter der Armutsgrenze leben und sich ein Smartphone schlichtweg nicht leisten können, dazu kommen noch all diejenigen die grundsätzlich, aus welchen Gründen auch immer, keine E-ID wollen.
  2. Ohne E-ID z.B. kein Geld mehr von der Bank abheben zu können, oder keine Einkäufe mehr tätigen können, sei es eine Fahrkarte zu kaufen oder Esswaren etc., wäre Nötigung, was der Bundesverfassung und der Menschenrechte widerspricht.
  3. Die Wahlversprechen der Freiwilligkeit wären unlauter, nicht redlich! Das zunehmende Misstrauen gegenüber Regierung und Richtern würde weiter zunehmen.

Ich bin nicht gegen Erneuerungen, Verbesserungen, im Gegenteil ich bin dafür, doch gehört es zu jedes Menschen Recht frei und ohne Zwang sich entscheiden zu können was er will und was er nicht will.

Wer eine E-ID möchte, dem soll sie nicht verwehrt werden und wer keine E-ID will dem darf sie nicht aufgezwungen werden, weder direkt noch indirekt.

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Mit freundlichem Gruss

Christian A.


Was der Leser fordert, ist im Kern simpel und sollte in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein: kein Zweiklassensystem zwischen E-ID-Nutzern und jenen, die darauf verzichten wollen. Dass es dafür überhaupt einen Leserbrief braucht – und keinen Gesetzentwurf aus dem Parlament – sagt alles über den Zustand der Schweizer Demokratie nach diesem Urteil.


  1. Tages-Anzeiger: E-ID-Beschwerde vom Bundesgericht abgewiesen
  2. F-News: e-ID statt Freiheit – Wie digitale Identität zum Schlüssel für Geld und Gehorsam wird
  3. SRF: E-ID-Abstimmung muss nicht wiederholt werden
Quelle des Wissens quelle-des-wissens.de
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