Ahriman-Verfahren: OLG Karlsruhe terminiert Verhandlung auf 8. September

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Im Berufungsverfahren des Ahriman-Verlags gegen die Internetplattform „perspektive“ hat das Oberlandesgericht Karlsruhe einen Verhandlungstermin auf den 8. September 2026, 14 Uhr, angesetzt. Verhandelt wird beim OLG-Senat in Freiburg, Salzstraße 28, Sitzungssaal 1.

Der Ahriman-Verlag klagt gegen die Behauptung, er veröffentliche regelmäßig antisemitische Bücher. Nach eigenen Angaben legte der Verlag im Dezember 2025 gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg Berufung ein. Das Verfahren trägt beim OLG Karlsruhe das Aktenzeichen 14 U 120/25.

Der Streit dreht sich um die Frage, ob Kritik an George Soros, Rockefeller, Gates und Großkapital als Antisemitismus eingeordnet werden darf. Der Verlag hält diese Zuschreibung für eine gezielte Verleumdung. Opposition24 sieht in der einschlägigen Verfassungsschutz-Broschüre einen Versuch, das laufende Verfahren inhaltlich zu beeinflussen.

F-NEWS berichtete über die Broschüre, die Soros-, Rockefeller- und Gates-Kritik mit Antisemitismus verknüpft. Dass nun so rasch ein Termin für die Berufungsverhandlung steht, ist auffällig. Einen Nachweis für ein Eingreifen des Gerichts oder eine politische Ursache gibt es nicht. Die zeitliche Abfolge macht eine besonders sorgfältige und unabhängige Verhandlung aber umso wichtiger.

Am 8. September muss es daher um den konkreten Streitstoff gehen. Ein Antisemitismusvorwurf darf nicht zur pauschalen Keule gegen Kritik an finanzstarken politischen Akteuren werden. Wie schnell solche Etiketten auch kritische Medien treffen können, zeigte F-NEWS bereits beim Generalverdacht gegen spendenfinanzierte Blogs.

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