AfD-Parteitag: Wenn der Staat bei linker Gewalt plötzlich schwach wird

Symbolbild: Polizeikette vor Veranstaltungshalle
Symbolbild

Vor dem AfD-Bundesparteitag in Erfurt wächst der Druck auf Polizei und Sicherheitsbehörden. Die Junge Freiheit berichtet von zunehmenden Gewaltandrohungen und angekündigter Missachtung der gerichtlich festgelegten Verbotszone. Die WELT meldete bereits zuvor Warnungen der Gewerkschaft der Polizei vor mehr Gewaltbereiten und zugleich weniger verfügbaren Polizeikräften.

Nach Angaben der WELT rechnet die Polizei rund um den Parteitag mit bis zu 50.000 Protestierenden. Darunter sollen nach Einschätzung der Behörden 2.000 bis 2.500 gewaltbereite Personen sein. Gleichzeitig sprach die Gewerkschaft der Polizei davon, dass weniger Beamte zur Verfügung stünden als bei früheren Lagen dieser Art. Aus einem politischen Protest wird damit eine massive Sicherheitslage.

Die JF verweist auf das Bündnis „Widersetzen“, das Blockaden gegen den Parteitag organisiert. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hatte den Demonstranten bestimmte Grenzen gesetzt. Trotzdem sollen Aktivisten laut JF ankündigen, die Verbotszone ignorieren zu wollen. Wenn das stimmt, wird die Rechtslage nicht mehr als Grenze verstanden, sondern als Hindernis, das man politisch überrennt.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt warnte laut WELT vor Gewalt. Der Satz klingt richtig, bleibt aber viel zu bequem. Ein Staat, der bei jeder unliebsamen rechten Versammlung sofort seine ganze Härte rhetorisch auspackt, wirkt bei linken Blockadefantasien auffällig vorsichtig. Parteien müssen ihre Parteitage nicht nur theoretisch durchführen dürfen. Der Staat muss es praktisch erzwingen, wenn nötig auch gegen den selbsternannten Straßenadel der Antifa-Szene.

Der AfD-Parteitag ist dabei nicht irgendein privates Treffen. Parteien sind Teil der verfassungsmäßigen Ordnung. Wer ihren Parteitag blockieren, stürmen oder durch Gewalt verhindern will, greift nicht nur eine missliebige Partei an, sondern das Recht politischer Konkurrenz auf Organisation. Diese Grenze wird im öffentlichen Diskurs viel zu oft weichgezeichnet.

Der übliche Reflex lautet: Protest gegen die AfD sei legitim. Ja, Protest ist legitim. Kritik ist legitim. Gewaltandrohungen, Blockaden gegen eine rechtmäßig stattfindende Parteiversammlung und die bewusste Missachtung von Verbotszonen sind etwas anderes. Wer diese Grenze verwischt, tut das nicht aus Versehen. Er macht Gewalt zum politischen Sortierwerkzeug: erlaubt gegen die Falschen, skandalisiert gegen die Richtigen.

Die Polizei steht wieder zwischen allen Fronten. Sie soll Versammlungsfreiheit schützen, Straftaten verhindern, Eskalationen vermeiden und zugleich eine Partei absichern, die große Teile des politisch-medialen Betriebs am liebsten gar nicht mehr als normale Partei behandeln würden. Wenn dann ausgerechnet bei einer absehbaren Lage weniger Kräfte verfügbar sind, drängt sich ein hässlicher Eindruck auf: Der Staat kann hier nicht nur nicht, er will womöglich nicht mit derselben Konsequenz, die er gegen andere politische Lager längst demonstriert hat.

Bei rechten Demonstrationen reichen oft wenige Verdachtsmomente, um pauschal von Gefahr, Radikalisierung und Demokratiefeindlichkeit zu sprechen. Bei linken Blockadeaufrufen klingt dieselbe Schärfe aus vielen politischen Lagern deutlich gedämpfter. Diese Doppelmoral ist kein Schönheitsfehler, sondern ein Machtinstrument. Gewalt wird nicht harmloser, weil sie sich selbst als antifaschistisch etikettiert.

Der Staat muss jetzt zeigen, ob seine Regeln für alle gelten. Wer gegen die AfD demonstrieren will, soll demonstrieren. Wer Gewalt androht, Zufahrten blockiert, Verbotszonen missachtet oder den Parteitag faktisch verhindern will, muss mit konsequentem Eingreifen rechnen. Passiert das nicht, ist das kein neutrales Versagen mehr. Dann entsteht der Eindruck eines Staates, der seine Schwäche dort pflegt, wo sie politisch nützlich ist.

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Kommentare

Ein Kommentar

  1. Dr.Faustus hat beschlossen und verkündet 👈

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