Wie der Bundestag meldet, fordert die AfD-Fraktion die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Angriff auf die Nord-Stream-Pipelines. Der Antrag soll am Donnerstag erstmals im Parlament beraten und anschließend an den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen werden. Es geht um eine der teuersten und politisch brisantesten Sabotageaktionen der jüngeren europäischen Geschichte.
Am 26. September 2022 wurden nahe der dänischen Insel Bornholm drei von vier Strängen der Nord-Stream-Erdgasleitungen durch Sprengungen schwer beschädigt. Der direkte Sachschaden an den Pipelines wird in der Bundestagsmeldung unter Berufung auf die Betreibergesellschaft Nord Stream AG mit rund 1,2 bis 1,35 Milliarden Euro beziffert. Die politischen und wirtschaftlichen Folgen reichen weit darüber hinaus.
Der von der AfD geforderte Ausschuss soll klären, wie sich die Bundesregierung vor und nach den Anschlägen verhalten hat. Im Mittelpunkt stehen mögliche Informationen im Vorfeld, Erkenntnisse zum Tathergang, die Frage nach der Urheberschaft und die energiepolitischen Folgen für Deutschland. Auch der Schutz kritischer Infrastruktur soll untersucht werden.
Besonders heikel ist der außenpolitische Teil des Antrags. Die AfD will prüfen lassen, ob aus den bisherigen Erkenntnissen Konsequenzen für das Verhältnis zur Ukraine gezogen werden müssen. Zudem geht es um die Frage, ob Deutschland völkerrechtliche Ansprüche geltend machen könnte, falls deutsche Souveränitätsrechte verletzt wurden.
Auch Polen wird im Antrag ausdrücklich erwähnt. Hintergrund ist der Umgang mit dem Tatverdächtigen Wolodymyr Z. Nach Medienberichten soll Polen eine Auslieferung verweigert oder dessen Flucht in die Ukraine zumindest ermöglicht haben. Genau solche Punkte machen den Fall politisch so explosiv: Wenn ein Angriff auf zentrale Energieinfrastruktur aufgeklärt werden soll, aber Partnerstaaten, Kriegsinteressen und Bündnispolitik im Raum stehen, wird die Wahrheit schnell zur Belastungsprobe.
Ein Untersuchungsausschuss wäre deshalb mehr als parlamentarische Routine. Er könnte die Bundesregierung zwingen, offenzulegen, was sie wann wusste, welche Schutzmaßnahmen es vor dem Anschlag gab und welche Konsequenzen sie daraus gezogen hat. Für Deutschland geht es nicht nur um zerstörte Rohre am Meeresgrund, sondern um Energiepolitik, Souveränität und die Sicherheit kritischer Infrastruktur.
Wie alle Anträge der AfD wird auch dieser an der „Brandmauer“ scheitern. Die Frage selbst bleibt bestehen: Wie kann ein Anschlag dieser Größenordnung auf zentrale europäische Energieinfrastruktur bis heute in entscheidenden Punkten ungeklärt bleiben?






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