Linken-Chefin Ines Schwerdtner macht die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne zur Eintrittskarte für eine Regierungsbeteiligung in Berlin. Ein Koalitionsvertrag ohne Enteignungspläne komme für sie nicht infrage. „Das ist überhaupt gar keine Frage“, erklärte sie im Stern-Podcast. Wer nach der Abgeordnetenhauswahl am 20. September mit der Linken regieren will, soll sich demnach zuerst zum Zugriff auf privates Eigentum bekennen.
Schwerdtner verkauft das als Antwort auf hohe Mieten. Ein Teil der Wohnungen müsse der „Marktlogik“ entzogen werden. Tatsächlich entsteht durch die Übertragung vorhandener Bestände an den Staat keine einzige neue Wohnung. Berlin müsste Eigentümer entschädigen, Milliarden finanzieren und anschließend einen riesigen zusätzlichen Bestand verwalten. Das alles in einer Stadt, deren Behörden schon an gewöhnlichen Verwaltungsaufgaben scheitern und deren Haushalt seit Jahren am Tropf des Länderfinanzausgleichs hängt.
Selbst der Berliner SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach nennt die Forderung „plumpen Populismus“. Sein Einwand trifft den Kern: Enteignung baut keine Wohnung. Sie verteilt Eigentum neu, schreckt Investoren ab und übergibt noch mehr Verantwortung an denselben Staat, der Bauland, Genehmigungen und Neubau seit Jahren nicht in den Griff bekommt. Die Linke bietet keine Lösung für den Wohnungsmangel. Sie bietet einen neuen Eigentümer für den Mangel.
Die DDR lässt grüßen. Erst wird privates Eigentum zum gesellschaftlichen Problem erklärt. Dann wird der staatliche Zugriff als Akt der Gerechtigkeit verkauft. Am Ende verwaltet eine politische Bürokratie das knappe Gut und entscheidet, wer unter welchen Bedingungen davon profitieren darf. Wer glaubt, eine Behörde werde plötzlich besser bauen, sanieren und vermieten, nur weil auf dem Briefkopf das Land Berlin steht, hat aus der Geschichte wenig gelernt.
Dass ausgerechnet Die Linke diesen Weg einschlägt, ist kein historischer Zufall. Die heutige Linke ist nicht aus dem Nichts entstanden. Die SED benannte sich 1989 zunächst in SED-PDS, später in PDS und schließlich in Linkspartei.PDS um. 2007 schloss sich diese mit der WASG zur Partei Die Linke zusammen. Die organisatorische Linie der früheren DDR-Staatspartei lässt sich deshalb nicht mit neuen Namen und einer Fusion aus der Geschichte tilgen. Wenn ihre Vorsitzende Enteignungen wieder zur Machtbedingung erhebt, wirkt das alte Misstrauen gegenüber privatem Eigentum erstaunlich lebendig.
Bereits beim Jahrestag des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 erinnerte F-News daran, wohin ein System führt, das den Staat über Bürger, Betriebe und Eigentum stellt. Auch die jüngste Forderung der Linken nach einem Wahlrecht für Ausländer zeigt, wie grundlegend diese Partei die politische Ordnung umbauen will.
Juristisch muss allerdings sauber getrennt werden. Artikel 15 des Grundgesetzes erlaubt grundsätzlich, Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel durch Gesetz und gegen Entschädigung in Gemeineigentum zu überführen. Eine Vergesellschaftungsforderung allein beweist deshalb noch keine Verfassungsfeindlichkeit. Auch ein Parteiverbot ist kein politischer Zuruf: Darüber entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Es verlangt eine aktiv kämpferische Haltung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Partei ihre Ziele erreichen könnte.
Gerade deshalb ist die politische Doppelmoral so unerträglich. Bei der AfD wird beinahe jede zugespitzte Forderung als Material für Verbotsdebatten gesammelt. Die aus der mehrfach umbenannten SED und der späteren Fusion mit der WASG hervorgegangene Linke darf dagegen den staatlichen Zugriff auf große private Vermögen zur Voraussetzung für Regierungsämter erklären und wird weiterhin als selbstverständlicher Koalitionspartner behandelt. Wenn Eigentumsrechte, wirtschaftliche Freiheit und die Lehren aus der DDR wirklich Teil der freiheitlichen Ordnung sind: Müsste dann nicht wenigstens ebenso ernsthaft geprüft werden, ob Die Linke mit ihrem immer offeneren Enteignungskurs die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit überschreitet – und ob am Ende auch ein Parteiverbot auf den Tisch gehört?






