Die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt erhebt schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft Stade. Anlass ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Gruppenvergewaltigung an einer damals 14-Jährigen in einem Jugendzentrum in Gnarrenburg. Die Ermittlungen gegen drei Jugendliche wurden nach einem Bericht der „Bild“ eingestellt. Behrendt spricht von einem Justiz-Skandal und fragt, wie folgenlos ein mögliches Behördenversagen bleiben dürfe.
Der Fall war im März öffentlich geworden. Nach übereinstimmenden Medienberichten soll sich das Geschehen bereits im Sommer 2025 ereignet haben. Drei Jugendliche sollen mit der 14-Jährigen in einem Raum des Jugendzentrums gewesen sein; einer soll das Geschehen gefilmt haben. Der NDR berichtete damals, Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelten wegen des Verdachts der Vergewaltigung. F-News hatte zudem dokumentiert, dass die niedersächsische Landesregierung nach eigener Auskunft erst durch eine AfD-Anfrage von dem Fall in Gnarrenburg erfahren hatte.
Nach dem nun bekannt gewordenen Stand sah die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht für eine Anklage. Laut dem zitierten Bericht habe sich nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisen lassen, dass der entgegenstehende Wille des Mädchens für die Beschuldigten erkennbar gewesen sei. Behrendt hält dem entgegen, die Jugendliche sei vor Angst erstarrt und habe deshalb weder geschrien noch geweint. Außerdem verweist sie auf die angeblich von innen blockierte Tür des Raumes. Die Staatsanwaltschaft soll darin dennoch keine ausreichend belegte Bedrohungs- oder Zwangslage gesehen haben.
Besonders brisant ist Behrendts weiterer Vorwurf: Einer der damaligen Beschuldigten, inzwischen 17 Jahre alt, soll nur wenige Wochen später erneut eine 14-Jährige vergewaltigt haben. Auch dieser Vorwurf ist bislang nicht gerichtlich festgestellt. Im ersten Komplex kam es wegen der Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu keiner Anklage und damit auch zu keinem Urteil über den behaupteten Tatablauf.
Das angefertigte und verbreitete Video ist nach den vorliegenden Berichten Gegenstand eines gesonderten Verfahrens. Dieser Teil soll wegen des Verdachts der Verbreitung, des Erwerbs oder Besitzes jugendpornografischer Inhalte an die Staatsanwaltschaft Hannover abgegeben worden sein.
Behrendt prangert damit nicht nur die konkrete Einstellungsentscheidung an. Ihr Vorwurf richtet sich gegen eine Justiz, die eine mögliche Schockstarre des Opfers nicht ausreichend berücksichtigt und dadurch einen weiteren Übergriff nicht verhindert habe. Der Fall berührt dieselbe Frage, die sich auch nach anderen eingestellten Verfahren stellt: Wann reicht die Beweislage für eine Anklage, und wie werden minderjährige Betroffene geschützt, wenn sie in einer mutmaßlichen Zwangssituation keinen laut ausgesprochenen Widerstand zeigen? Einen Überblick über das Ausmaß gemeinschaftlich begangener Sexualdelikte geben die von der Bundesregierung veröffentlichten Zahlen zu Gruppenvergewaltigungen im Jahr 2025.






