Die Bundesregierung beschäftigt in der unmittelbaren Bundesverwaltung Hunderte Gleichstellungsbeauftragte – kann dem Bundestag aber nicht sagen, was sie kosten. Ende 2025 waren es 387 Personen. Ende 2024 lag die Zahl bei 398, Ende 2020 bei 369.
Die AfD-Fraktion wollte in einer Kleinen Anfrage wissen, welche Kosten dem Bund seit 2020 durch diese Stellen entstanden sind. Die Antwort ist bemerkenswert: Der Bundesregierung liegen dazu keine Angaben vor. Eine Erhebung der Kosten sei im Bundesgleichstellungsgesetz nicht vorgesehen.
Auch für die Bundesagentur für Arbeit nennt die Regierung keine Kosten. Dabei hatte sie in einer früheren Antwort dort 160 Gleichstellungsbeauftragte ermittelt. Wie hoch Personalaufwand, Freistellungen, Stellvertretungen und weitere Ausgaben ausfallen, bleibt offen.
Noch deutlicher wird die Leerstelle bei der Frage nach dem Nutzen. Eine Evaluation der Tätigkeit sei gesetzlich nicht vorgesehen. Es gibt somit Hunderte Beauftragte, deren Kosten nicht zentral erfasst und deren Arbeit nicht systematisch bewertet wird. Trotzdem sieht die Bundesregierung keinen Anlass, daran etwas zu ändern.
Vollständige Zahlen für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes will sie auch künftig nicht erheben. Der Staat schafft Strukturen, finanziert sie dauerhaft – und erklärt anschließend, dass weder eine vollständige Bestandsaufnahme noch eine Erfolgskontrolle vorgesehen sei.
Das Muster ist bekannt. Erst kürzlich verweigerte die Bundesregierung eine vollständige Auskunft über Steuergeld für das Gewerkschaftsumfeld und berief sich dabei auf einen angeblich unzumutbaren Verwaltungsaufwand. Auch bei der Frage nach dem Einsatz der Überwachungssoftware Palantir blieb die parlamentarische Kontrolle an entscheidenden Stellen im Dunkeln.
Die Regierung kennt also die Zahl der Gleichstellungsbeauftragten in der unmittelbaren Bundesverwaltung, interessiert sich aber weder für die Gesamtrechnung noch für eine messbare Bilanz. Für Steuerzahler ist das eine Zumutung: Bezahlt wird zuverlässig, geprüft offenbar nicht.
Grundlage sind die Bundestagsmeldung hib 617/2026 und die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, Bundestagsdrucksache 21/7308.







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