Das Finanzamt soll digitaler werden. Das klingt harmlos, fast modern. Tatsächlich steckt im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 eine brisante Änderung: Die Finanzverwaltung soll KI-Systeme künftig mit echten, unveränderten Steuerdaten trainieren dürfen. Heise berichtet über die geplante Lockerung der Datenschutz-Bremsen.
Der Hebel sitzt in der Abgabenordnung, genauer bei Paragraf 29c. Bislang machte der Zweckbindungsgrundsatz der DSGVO es den Behörden schwer, reale Steuerdaten einfach für Entwicklung und Training automatisierter Systeme zu verwenden. Nun soll genau dafür eine gesetzliche Erlaubnis geschaffen werden: personenbezogene Daten aus echten Steuerfällen zur Entwicklung, Überprüfung und Veränderung automatisierter Verfahren.
Die Begründung ist die übliche Technokratenformel: Fiktive Testdaten reichten nicht, echte Datenstrukturen seien nötig, sonst werde die KI ungenau. Das mag technisch nachvollziehbar klingen. Politisch heißt es: Der Bürger liefert nicht nur Steuern, sondern gleich auch das Trainingsmaterial für die Maschine, die ihn künftig schneller prüfen, sortieren und auffällig finden soll.
Als Beruhigungspille gibt es eine Löschfrist. Die verwendeten personenbezogenen Trainingsdaten sollen spätestens ein Jahr nach Ende der jeweiligen Entwicklungs- oder Überprüfungsmaßnahme unwiderruflich gelöscht werden. Außerdem versichert das Finanzressort laut Heise, KI solle nur Hilfsmittel bleiben. Die finale Prüfung und Entscheidungsbefugnis lägen weiter beim menschlichen Sachbearbeiter.
Genau an dieser Stelle beginnt das Problem. Wer einmal erlebt hat, wie Behörden mit „Hilfsmitteln“ arbeiten, weiß: Was die Maschine markiert, wird schnell zur Vorentscheidung. Der Mensch prüft dann oft nur noch den Alarm, nicht mehr den ganzen Fall. Aus Unterstützung wird Routine, aus Routine wird Verwaltungspraxis. Und am Ende steht der Bürger vor einem Bescheid, dessen Verdachtslogik irgendwo in einem System entstanden ist, das er nicht sehen und kaum angreifen kann.
Steuerdaten gehören zu den sensibelsten Daten überhaupt. Einkommen, Arbeitgeber, Familie, Krankheit, Spenden, Vermögen, Belastungen, Unternehmen, Verluste: In einer Steuerakte liegt das finanzielle Röntgenbild eines Menschen. Wenn der Staat diese Daten als Rohstoff für KI nutzt, ist das kein kleiner Digitalisierungsschritt. Es ist ein Machtzuwachs.
Natürlich wird das Ganze mit Effizienz begründet. Die Bearbeitung von Steuererklärungen im Massenverfahren soll schneller werden, der Erfüllungsaufwand der Behörden sinken, Unregelmäßigkeiten sollen leichter auffallen. Für die Verwaltung klingt das gut. Für Bürger klingt es nach einem Finanzamt, das nicht zuerst Vertrauen organisiert, sondern Trefferquoten.
Besonders bitter: Während der normale Steuerzahler jeden Beleg aufbewahren, jede Frist einhalten und jeden Fehler rechtfertigen muss, möchte der Staat seine eigenen Datenhürden absenken. Datenschutz ist dann nicht mehr Grundrechtsschutz, sondern ein Formularproblem mit Ablaufdatum. Ein Jahr Löschfrist ersetzt keine echte demokratische Debatte darüber, welche Daten der Staat für lernende Systeme verwenden darf.
Der Entwurf enthält nebenbei auch ein Geschenk an Unternehmen: Die steuerliche Forschungsförderung soll laut Heise ausgeweitet werden. Firmen könnten künftig bis zu 25 Millionen Euro pro Jahr für Forschung und Entwicklung steuerlich geltend machen, statt bisher 15 Millionen. KI, Halbleitertechnik und grüne Energien sollen damit im Land gehalten werden. Auch hier zahlt der Bürger mit, direkt oder indirekt.
Finanzamt 2.0 klingt nach Fortschritt. In Wahrheit geht es um die nächste Verschiebung: mehr Daten beim Staat, mehr Automatisierung in der Kontrolle, mehr Vertrauen in Systeme, die der Bürger nicht versteht und nicht kontrolliert. Wer nichts zu verbergen hat, soll sich nicht so anstellen. Diesen Satz hört man immer dann, wenn der Staat gerade die nächste Tür aufschließt.






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