Polizeigewerkschaftler und Ex-DDR-Politoffizier ruft Polizei zum Putsch gegen AfD-Regierung auf

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Der Historiker Hubertus Knabe erhebt einen ungeheuerlichen Vorwurf: Sven Hüber, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei und Vorsitzender des Hauptpersonalrats der Bundespolizei, rufe nach einem AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt „de facto zur Befehlsverweigerung, zum Putsch gegen die demokratisch gewählte Regierung und zum Einmarsch der Bundespolizei“ auf.

Hübers eigener Beitrag „Richtig Nein sagen“ liefert den Anlass. Darin erklärt der Spitzenfunktionär, Polizisten könnten kraft ihres Eides die AfD weder wählen noch unterstützen. Übernehme die Partei ein Innenministerium, sei die Remonstrationspflicht das „erste Mittel der Wahl“.

Damit nicht genug. Hüber spielt unter Berufung auf Artikel 91 des Grundgesetzes einen Polizeieinsatz gegen eine AfD-geführte Landesregierung durch. Bereitschaftspolizeien müssten darauf vorbereitet sein, auf Weisung des Bundesinnenministers gemeinsam mit der Bundespolizei in einem anderen Bundesland die verfassungsmäßige Ordnung „wiederherzustellen“. Einsatzführung, Stab, Kommunikationsnetz und mögliche Szenarien seien rechtzeitig zu klären und einzuüben.

Hüber will außerdem verhindern, dass eine neu gewählte Regierung leitende Polizeibeamte austauschen kann. Spitzenfunktionen der Polizei und des Verfassungsschutzes sollen deshalb nicht länger mit politischen Beamten besetzt werden. Ein Gewerkschaftsfunktionär macht damit aus einem möglichen Wahlsieg bereits vor der Wahl ein Einsatzszenario für den inneren Notstand.

Der Absender macht die Sache noch unerträglicher. Hüber war Politoffizier im DDR-Grenzregiment 33. In dessen Bereich wurde 1989 Chris Gueffroy bei seinem Fluchtversuch erschossen. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, versuchte Hüber gerichtlich zu verhindern, dass sein Name in Verbindung mit dieser Funktion und dem Maueropfer genannt wird. Er scheiterte schließlich vor Gericht.

Ein ehemaliger Politoffizier des SED-Grenzregimes belehrt heute Bundespolizisten, welche Partei sie wählen dürfen, und lässt den Einsatz gegen eine mögliche Regierung dieser Partei planen. Und offenbar muss er dafür keinerlei Konsequenzen fürchten. Was dürfen sich politische Beamte und Gewerkschaftsfunktionäre eigentlich noch alles erlauben, bevor jemand einschreitet?

F-NEWS hat bereits die Ausschlüsse von AfD-Kandidaten vor Wahlen dokumentiert. Auch der Versuch, eine künftige AfD-Regierung vom Verfassungsschutz abzuschneiden, wurde als „Staatsstreich light“ kritisiert. Nun werden bereits Polizeieinsätze durchgespielt. Der Wähler soll abstimmen dürfen, aber das Ergebnis scheint für Teile des Apparates nur noch dann zu gelten, wenn es ihnen passt.

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