BILD abgewatscht: Presserat gibt Kaufmann-Beschwerde zur Sylt-Affäre statt

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Der AfD-Bundestagsabgeordnete Dr. Malte Kaufmann hat eine Presserats-Beschwerde gegen BILD.DE erfolgreich durchgefochten — und bekommt damit nachträglich Recht in einem der medialen Aufreger des Jahres 2024. 

Berichterstattung über Sylt-Video verstieß in Teilen gegen Persönlichkeitsschutz 

BILD.DE wurde wegen seiner 2024 erschienenen Berichterstattung über Gäste des „Pony Club“ auf Sylt gerügt. In einem damals viral gegangenen Video waren Besucher der gut gefüllten Terrasse des Szeneclubs zu sehen, die einen ausländerfeindlichen Liedtext sangen. Ein Mann zeigte zudem den Hitlergruß und wurde später dafür verurteilt. Der Beschwerdeausschuss entschied erst jetzt über den Fall, da das Verfahren aufgrund laufender Gerichtsprozesse ausgesetzt worden war. Demnach bestand ein öffentliches Interesse an der identifizierenden Darstellung allein hinsichtlich des Mannes, der sich strafbar gemacht hatte. Andere Gäste, die sich nicht an den Gesängen beteiligt oder sich nicht strafbar gemacht hatten, hätten nach Ziffer 8, Richtlinie 8.1 des Pressekodex nicht identifizierbar dargestellt werden dürfen.

Presserat.de

Kaufmann äußerte sich zufrieden über die Entscheidung des Presserats:

„Es ist ein eklatanter Widerspruch: Während bei schwersten Straftätern wie Kinderschändern, Vergewaltigern und Mördern die Identität in den Medien geschützt wird, wird hier eine junge Frau, die auf Sylt „döpdöpdöp“ sang, ohne jede Unkenntlichmachung öffentlich vorgeführt.

Die völlig überzogene und unverhältnismäßige Zurschaustellung kommt einem öffentlichen Pranger gleich und nimmt billigend in Kauf, dass die persönliche Entwicklung und die berufliche Zukunft eines Menschen nachhaltig beschädigt werden. Eine derart identifizierende Darstellung ist unverhältnismäßig; sie missachtet den Schutz der Privatsphäre und ist daher unzulässig.

Genau deshalb ist die Entscheidung des Presserats richtig: Der Beschwerdeausschuss hat den von mir festgestellten schwerwiegenden Verstoß gegen die publizistischen Grundsätze anerkannt und bild.de aufgefordert, den Presseartikel entsprechend der Rüge abzuändern. Der Pressekodex gilt für alle gleichermaßen. Unterschiedliche Maßstäbe aus ideologischen Gründen sind unzulässig. Presseberichterstattung muss fair, professionell und regelgebunden sein. Das erwarte ich auch von der Bild-Zeitung.“

Dass ausgerechnet ein AfD-Abgeordneter erfolgreich auf die Einhaltung journalistischer Grundregeln pocht, dürfte in manchen Redaktionen für Unbehagen sorgen. Der Presserat hat die Beschwerde gleichwohl ohne Ansehen der Person bewertet — und damit gezeigt, dass der Pressekodex kein Werkzeug des politischen Zeitgeists ist.






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Kommentare

Ein Kommentar

  1. Dr.Faustus hat beschlossen und verkündet 👈

    Also mein Codex ist 🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🔨😡

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