Staatliche Razzia ohne Verbotsverfügung: Dortmunder Buchverlag komplett beschlagnahmt

·

·

Am 11. März 2026 rückte ein schwer bewaffnetes Polizeiaufgebot im frühen Morgengrauen beim Forsite Verlag in Dortmund an und nahm schlicht alles mit, wie erst jetzt bekannt wurde. Sämtliche Bücher, PCs, Speichermedien. Darunter über 120 Exemplare eines Kinderbuchs mit historischen Sagen. Kein einziger Titel des Verlags war je strafrechtlich beanstandet worden. Eine Verbotsverfügung? Fehlanzeige. Ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik, schreibt Compact Online dazu.

Verleger Dennis Krüger, der den auf europäische Frühgeschichte und Mythologie spezialisierten Verlag seit 2004 betreibt und dort über 100 Titel veröffentlicht hat, bezeichnet in einer eigenen Stellungnahme das Vorgehen als „offensichtlich widerrechtlich“. Der formelle Vorwand für die Razzia: ein Nebengewerbe des Verlegers im Bereich Webdesign und Grafikarbeiten. Warum deswegen der gesamte Verlagsbestand konfisziert werden musste, bleibt die Behörden bislang schuldig zu erklären. Mehr als 40 Tage nach dem Eingriff sei kein einziger beschlagnahmter Gegenstand zurückgegeben worden, schreibt Krüger — trotz eingelegter Rechtsmittel.

Die Behörden haben sich bislang nicht öffentlich zu den Hintergründen des Einsatzes geäußert. Ob es sich um Ermittlungen gegen Kunden aus dem Webdesign-Nebengewerbe handelt und warum dabei der gesamte Verlagsbestand eingezogen wurde, ist unklar.

Pikante Vorgeschichte: Staatsgeld für denselben Verlag

Was die Sache zusätzlich pikant macht: Derselbe Forsite Verlag erhielt 2021/22 staatliche Fördergelder aus dem Corona-Hilfsprogramm „Neustart Kultur“. Laut Tagesspiegel flossen über 2.800 Euro für ein Buch über den „völkischen Esoteriker“ Herman Wirth — eine Figur aus dem Umfeld des SS-„Ahnenerbe“. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der die Gelder im Auftrag der damaligen Kulturstaatsministerin Monika Grütters verteilte, führte nach eigenem Bekunden keine inhaltliche Prüfung der Anträge durch. Die Verlage mussten lediglich per Selbstauskunft versichern, keine verfassungsfeindlichen Inhalte zu produzieren. Das reichte.

Der NRW-Verfassungsschutz stufte den Verlagsverantwortlichen schon damals als Teil des rechtsextremen Milieus ein — eine Zeitschrift aus seinem Umfeld galt als rechtsextrem, er selbst soll für das einschlägige Magazin „N.S. Heute“ geschrieben haben. Trotzdem floss Staatsgeld. Nun, einige Jahre später, folgt die Razzia — ebenfalls ohne nachvollziehbare rechtliche Grundlage, soweit öffentlich bekannt. Die Beschlagnahme eines gesamten Verlagsbestands ohne formelles Verbot ist in der Bundesrepublik bislang ohne Präzedenz. Wie das Verfahren ausgeht, bleibt offen.

Quelle des Wissens quelle-des-wissens.de
Deine Numerologie-Analyse
Lebenszahl  ·  Seelendrang  ·  Persönlichkeit
Jetzt

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert