Schutzklausel entlarvt: Brüssel entscheidet über Migration, nicht die Schweiz!
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Schutzklausel entlarvt: Brüssel entscheidet über Migration, nicht die Schweiz!

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Die jüngste Debatte um die sogenannte „Schutzklausel“ im geplanten EU-Abkommen sorgt für Zündstoff. Laut einem Beitrag von Nationalrat Paolo Pamini ist das, was der Bundesrat als Sicherheitsventil gegen masslose Zuwanderung verkauft, in Wahrheit kaum mehr als ein politisches Beruhigungsmittel. Die Regelung greife nämlich nur dann, wenn „schwere wirtschaftliche oder soziale Probleme“ vorliegen – und selbst dann erst, wenn Brüssel ausdrücklich zustimmt. Von echter Selbstbestimmung kann also keine Rede sein.

Die SVP kritisiert, dass die Schweiz im Ernstfall nicht autonom handeln dürfe. Wer die Zuwanderung begrenzen wolle, müsse zuerst die EU um Erlaubnis bitten – eine „Schutzklausel“, die de facto zur Genehmigungsklausel werde. Selbst bei Anwendung drohten der Schweiz laut Vertrag sogenannte Ausgleichsmassnahmen – sprich: Sanktionen.

Zusätzlich verweist Pamini auf die vom Bundesrat angepriesene „einseitige Schutzklausel“ im Landesrecht. Diese sei reine Symbolpolitik, denn sie sei nicht Teil des Vertrags und werde von Brüssel nicht anerkannt. Würde die Schweiz sie aktivieren, verletze sie das Abkommen und müsste erneut mit Strafmassnahmen rechnen.

Unterm Strich bleibe die Personenfreizügigkeit unangetastet, die Zuwanderung damit ungebremst. Die SVP warnt vor einer „Illusion von Kontrolle“, die dem Volk Handlungsfähigkeit vorgaukeln solle, wo tatsächlich die EU entscheide.

Die Partei fordert deshalb ein klares Nein zum EU-Unterwerfungsvertrag – und wirft dem Bundesrat vor, die Bevölkerung mit wirkungslosen Klauseln in Sicherheit wiegen zu wollen.

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