Der 20. Deutsche Bundestag hat die umstrittene Änderung des Grundgesetzes beschlossen. Der von SPD und CDU/CSU eingebrachte Gesetzentwurf (20/15096) erhielt 513 Ja-Stimmen bei 207 Gegenstimmen und keiner Enthaltung. Eine Zweidrittelmehrheit von mindestens 489 Stimmen war erforderlich. Nun muss auch der Bundesrat mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen.
Die Änderung sieht vor, dass Ausgaben für Verteidigung und bestimmte sicherheitspolitische Maßnahmen künftig nicht mehr unter die Schuldenregel des Grundgesetzes fallen. Zudem wird ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität bis 2045 eingerichtet, dessen Kredite ebenfalls von der Schuldenregel ausgenommen werden. Den Bundesländern soll zudem ein größerer Verschuldungsspielraum bei der Haushaltsaufstellung eingeräumt werden.
Sämtliche Anträge gegen die Sondersitzung des Bundestags waren vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgewiesen worden.




