Bußgeldverfahren hören sich für gewöhnlich nach eher vernachlässigbaren Fällen an. Hinter den Schulpflichtverletzungen, die derzeit Konjuktur haben, verbergen sich allerdings Kindesmisshandlungen, die deswegen nicht mehr gesehen werden, weil sie selbstverständlich geworden sind.
Wie lässt sich der Zustand einer Justiz beschreiben, die an der Frage, wieviele Fehltage sich das Kind geleistet hat, mehr interessiert ist, als an der Frage, was für (womöglich giftige) Teststäbchen an den Schulen verwendet werden?
Rechtsanwalt Edgar Siemund beschreibt den derzeiten Korpsgeist der Justiz mit systemisch gewordener „Interesselosigkeit“. „Die Richterschaft urteilt aktuell nur über das, was sie kennt oder kennen darf. Wir haben es hier mit einer verängstigten Richterschaft zu tun“, so Rechtsanwalt Edgar Siemund.
„Aber ich muss“ ist leider mehr als nur eine Floskel.
Sie wird für diejenigen zum Verhängnis, die tätsächlich keine andere Wahl haben, als dem rechtmäßigen Handeln von Erwachsenen zu vertrauen: Nämlich unseren Kinder als unseren Schutzbefohlenen
„Aber ich muss“ setzt keine Verantwortungsauslagerung in Gang. Angesichts der Übergriffigkeit gegenüber unseren Kindern findet das Gegenteil davon statt: Nämlich eine Verantwortungsmultiplikation, so der Anwalt für Aufklärung. „Mindestest 3 Instanzen hatten Gelegenheit, diesen kindeswohlverletzenden Handlungen Einhalt zu gebieten: Eltern, Lehrer, Schulleiter, Richter…etc.“
Dass die Devise „Dienst nach Vorschrift“ nicht einmal vor dem Kindeswohl halt macht, hat man bislang für undenkbar gehalten.
Solange die Scheuklappen nicht abgenommen werden, verschont er keinen der Richter mit der Frage, warum sie die Fakten nicht wissen wollen.




