Ab heute können Bürger an acht deutschen Amtsgerichten ihre Zivilklage komplett digital einreichen – zumindest in der Theorie. Laut Bundesjustizministerium startet heute die Erprobungsphase des sogenannten zivilgerichtlichen Online-Verfahrens, mit dem Zahlungsklagen bis 10.000 Euro künftig papierlos und ohne Anwaltszwang über das Portal service.justiz.de abgewickelt werden sollen. Dass es sich dabei erst einmal um ein „Reallabor“ handelt – also einen befristeten Testbetrieb unter echten Bedingungen –, fällt in den Pressemitteilungen des Ministeriums etwas weniger prominent auf.
Das Konzept klingt auf dem Papier vernünftig: Wer Geld von jemandem will und nicht zahlen lassen kann, soll sich künftig schrittweise durch ein digitales Eingabesystem klicken, die Klage einreichen und das Verfahren bis zum Urteil vollständig online durchführen. Mündliche Verhandlung? Auf Wunsch per Video oder ganz ohne. Günstigere Gebühren als im herkömmlichen Zivilprozess sollen das Angebot zusätzlich attraktiv machen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sprach pflichtbewusst von einem Zivilprozess der Zukunft, in dem „jeder einfacher zu seinem Recht kommen“ solle.
Was fehlt, ist der Hinweis darauf, was heute tatsächlich in Betrieb geht: eine erste Version, bei zwei der genannten Gerichte sogar erst ab dem 20. April, für andere erst ab Juni. Vollständig ausgebaut ist das System noch nicht – ein eigenes Anwaltszugangssystem befindet sich ebenso noch in der Entwicklung wie die maschinenlesbare Klageeinreichung im XJustiz-Format. Evaluiert werden soll das Experiment nach zwei, vier und acht Jahren. Wer also heute hofft, seinen ausstehenden Handwerkerrechnungsstreit per Mausklick zu lösen, sollte die Erwartungen entsprechend dosieren.
Immerhin: 18 Amtsgerichte in zehn Bundesländern sollen am Ende der Rollout-Phase mitmachen, darunter Hamburg-Mitte, Frankfurt, Leipzig, Nürnberg und Bremen. Für Fluggastrechteklagen nehmen zusätzlich spezialisierte Gerichte wie Erding oder Düsseldorf teil – ein Bereich, in dem der Klagebedarf traditionell hoch und die Ansprüche oft klar umrissen sind.
Grundsätzlich ist die Digitalisierung der Justiz überfällig – das lässt sich nicht ernsthaft bestreiten. Dass Deutschland dabei mit einem mehrjährigen Pilotprogramm startet, während andere Länder längst voll digitale Gerichtsverfahren abwickeln, sagt einiges über das Tempo der hiesigen Verwaltungsmodernisierung aus. Ein „starker Rechtsstaat“, wie Hubig ihn beschwört, zeigt sich eben auch daran, wie schnell er liefert – nicht nur daran, dass er es irgendwann tut.






Antworte auf den Kommentar von Dr.Faustus hat beschlossen und verkündet 👈 Antwort abbrechen