Wie die Jüdische Allgemeine berichtet, ist das israelische Todesstrafengesetz für palästinensische Terroristen nun in Kraft getreten. Betroffen sind Verfahren vor israelischen Militärgerichten gegen Palästinenser, die Israelis bei Terroranschlägen vorsätzlich ermorden.
Nach Angaben der Jerusalem Post und der Nachrichtenagentur JNS unterzeichnete Generalmajor Avi Bluth, Chef des IDF-Zentralkommandos, eine entsprechende Änderung der Sicherheitsvorschriften für Judäa und Samaria beziehungsweise das Westjordanland. Damit kann das bereits Ende März von der Knesset beschlossene Gesetz in dem Gebiet angewendet werden.
Das Gesetz sieht vor, daß ein Terrorist, der vorsätzlich im Rahmen eines Terrorakts tötet, grundsätzlich mit dem Tod bestraft werden kann. In Militärgerichten soll dafür nicht mehr zwingend ein einstimmiges Urteil nötig sein. Kritiker sprechen deshalb von einem tiefen Einschnitt in das israelische Strafrecht und warnen vor internationaler Isolation.
Die Befürworter argumentieren dagegen mit Abschreckung und Gerechtigkeit für die Opfer. Israels Nationaler Sicherheitsminister Itamar Ben-Gvir feierte das Gesetz bereits bei seiner Verabschiedung als historischen Schritt. Für ihn ist klar: Wer jüdisches Leben aus terroristischem Haß auslöscht, soll sein eigenes Leben verwirken.
International hatte das Gesetz heftige Kritik ausgelöst. Mehrere europäische Außenminister warnten Israel vor einer Ausweitung der Todesstrafe. Menschenrechtsorganisationen sehen vor allem ein Problem darin, daß die Regelung praktisch auf palästinensische Täter vor Militärgerichten zielt, während jüdische Täter in anderen Zuständigkeiten verhandelt würden.
Auch juristisch ist das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen. Bürgerrechtsorganisationen haben bereits den Obersten Gerichtshof Israels angerufen. Bis zu einer Entscheidung bleibt die Regelung jedoch politisch und rechtlich ein Signal: Israel verschärft nach den Terrorangriffen und im Schatten des anhaltenden Krieges seinen Kurs gegen verurteilte Terroristen deutlich.






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