Gesetz gegen „digitale Gewalt“: Wenn der Staat lieber Tweets verfolgt als Vergewaltiger

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Deutschland hat ein Problem mit echter Gewalt – und die Justizministerin erfindet einen neuen Kampfbegriff. Stefanie Hubig präsentierte diese Woche ihren Entwurf eines „Gesetzes gegen digitale Gewalt“ und löste damit vor allem eine Frage aus: Warum kümmert sich Berlin um Deepfakes, während echte Vergewaltigungen im Sande verlaufen?

Die Antwort liegt im Begriff selbst. „Digitale Gewalt“ ist kein Rechtsbegriff – er ist ein politisches Konstrukt. Was genau darunter fällt, bleibt bewusst dehnbar: ein unerwünschtes Foto, ein gefälschtes Video, ein GPS-Tracker, ein „täuschender Inhalt“, der dem Ansehen einer Person schaden könnte. Der Entwurf schafft gleich drei neue Straftatbestände auf Basis von Formulierungen wie „in sexuell bestimmter Weise“ oder „erheblich schaden“ – Gummiparagraphen, die Gerichte auf Jahre beschäftigen und Staatsanwaltschaften überlasten werden.

Derweil sieht die Realität der deutschen Justiz so aus: Vergewaltigungsverfahren dauern Jahre, Täter kommen mit Bewährung davon, Opfer echter körperlicher Gewalt warten endlos auf Verhandlungstermine. Die Aufklärungsquote bei Sexualdelikten ist miserabel, der Strafvollzug am Limit. Wer in einer deutschen Großstadt tatsächlich angegriffen wird, erfährt am eigenen Leib, was Justiz-Überlastung bedeutet.

In dieses System wirft Hubig nun einen Gesetzentwurf, der Richter künftig darüber entscheiden lässt, ob ein Deepfake „erheblich“ ansehensschädigend ist – mit Richtervorbehalt für Auskunftsverfahren, beweissichernden Anordnungen gegen Plattformen und der Möglichkeit, Accounts zeitweilig sperren zu lassen. Jeder dieser Schritte bindet Justizressourcen, die anderswo schlicht fehlen.

Das eigentliche Problem: Wer „digitale Gewalt“ nicht sauber definiert, öffnet Tür und Tor für Missbrauch. Eine zeitweilige Accountsperre auf Antrag – wer prüft, ob der Antragsteller selbst Täter oder Opfer ist? Wer entscheidet, wann ein Deepfake Satire ist und wann Persönlichkeitsrechtsverletzung? Die Formulierungen im Entwurf laden geradezu dazu ein, politisch unbequeme Äußerungen in die neue Strafbarkeit hineinzuinterpretieren. „Täuschende Inhalte“ die „erheblich schaden“ – das klingt nach einem Werkzeug, das sich auch gegen kritischen Journalismus oder politische Parodie wenden lässt, sobald die falsche Person Anzeige erstattet.

Niemand bestreitet, dass Stalking per GPS-Tracker strafbar sein soll oder dass massenhaft verbreitete Nacktfakes realer Personen ein echtes Problem darstellen. Doch das ließe sich mit chirurgischen Ergänzungen bestehender Paragraphen lösen – nicht mit einem ausufernden Gesetzeskomplex, der einen neuen Behördenapparat ernährt und die Justiz mit Grauzonen überhäuft.

Hubig sagt, der Rechtsstaat dürfe nicht „schulterzuckend zusehen“. Richtig. Er sollte aber auch nicht wegschauen, wenn echte Gewalt gegen echte Menschen folgenlos bleibt – während Heerscharen von Juristen demnächst darüber streiten, ob ein schlecht gemachtes KI-Foto „in sexuell bestimmter Weise“ auf eine bekleidete Körperstelle zielt.


Quelle: Bundesministerium der Justiz

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Kommentare

2 Kommentare

  1. Hans-Dieter Brune

    Links-grüne Juristen haben nichts mit der Realität zu tun, verteidigen die Auswirkungen ihrer links-grünen Migrantenpolitik, links-grüne Justiz hat sich zu völligen Arschloch Justiz entwickelt.

    1. Dr.Faustus hat beschlossen und verkündet 👈

      Steuern und CO2 und 188 und Leute die hier nicht in Parteien bis zum Rathaus und Justiz,dass nennt man ein Verbrechen 🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🔨👹

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