Eine schallende Ohrfeige für die kommunale Verbotskultur: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat ein Redeverbot gegen Björn Höcke bei AfD-Wahlveranstaltungen kassiert. Wie aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervorgeht, ist das von den Gemeinden Seybothenreuth und Lindenberg im Allgäu ausgesprochene Auftrittsverbot unzulässig.
Konkret wollten die Gemeinden AfD-Veranstaltungen nur unter der Auflage zulassen, dass Höcke dort nicht als Redner auftritt. Eine politische Zensurmaßnahme durch die Hintertür. Während das Verwaltungsgericht Bayreuth entsprechende Eilanträge zunächst ablehnte, gab das Verwaltungsgericht Augsburg einem Antrag statt. Am Ende landete der Fall beim BayVGH – und der stellte nun klar: Ein pauschales Redeverbot lässt sich rechtlich nicht halten.
Die Richter machten deutlich, dass die von den Gemeinden vorgebrachten Begründungen nicht ausreichen, um ein solches Verbot zu rechtfertigen. Es gebe keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte dafür, dass durch einen Auftritt Höckes Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu erwarten seien. Auch die Annahme, es würden bei den Veranstaltungen Inhalte verbreitet, die nationalsozialistische Gewalt- oder Willkürherrschaft billigen oder antisemitische Inhalte transportieren, sei im Eilverfahren nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit belegbar.
Das Gericht betont die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit. Diese finde zwar ihre Schranken in allgemeinen Gesetzen – doch die Gemeinden hätten nicht überzeugend darlegen können, dass bei den konkreten Veranstaltungen mit Rechtsgutverletzungen oder Gefahrenlagen zu rechnen sei.
Die Entscheidungen sind unanfechtbar. Damit steht fest: Kommunen können missliebige Redner nicht einfach per Verwaltungsauflage ausschließen. Der Versuch, politische Gegner durch formale Tricks mundtot zu machen, ist vorerst gescheitert.




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