Der X-Account @maximal_frei macht auf eine Änderung aufmerksam, die in Deutschland erstaunlich geräuschlos durchlief: Seit dem Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz ist die frühere Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit entfallen. Auf der offiziellen Seite des Bundesverwaltungsamts bleibt für Menschen mit mehreren Staatsangehörigkeiten nur noch der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Und der ist alles andere als ein freier Knopfdruck.
Früher regelte § 18 StAG die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit. Diese Vorschrift ist seit dem 27. Juni 2024 aufgehoben. Offiziell hängt das mit der Hinnahme von Mehrstaatigkeit zusammen: Wer eine andere Staatsangehörigkeit annimmt, muß die deutsche nicht mehr automatisch aufgeben. Was nach Freiheit klingt, hat aber eine dunkle Rückseite. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit tatsächlich loswerden will, landet nun im Verzichtsverfahren nach § 26 StAG.
Das Bundesverwaltungsamt schreibt unmißverständlich: Der Verzicht ist nur wirksam, wenn die Staatsangehörigkeitsbehörde ihn genehmigt. Die deutsche Staatsangehörigkeit verschwindet also nicht durch eine schlichte Erklärung des Bürgers, sondern erst nach staatlicher Zustimmung und Aushändigung der Verzichtsurkunde.
Besonders brisant ist der Abschnitt zu Wehrpflichtigen. Obwohl die allgemeine Wehrpflicht derzeit nur ausgesetzt ist, wurde sie nicht endgültig abgeschafft. Wehrpflichtige brauchen laut BVA für den Verzicht die Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder einer von ihm benannten Stelle, es sei denn, sie haben in einem anderen Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie ebenfalls besitzen, bereits Wehrdienst geleistet.
Noch enger wird es bei bestimmten Berufsgruppen. Aktive Beamte, Richter, Soldaten der Bundeswehr und weitere Gruppen können laut BVA grundsätzlich nicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, es sei denn, sie leben seit mindestens zehn Jahren dauerhaft im Ausland. Minderjährige wiederum brauchen die Genehmigung des deutschen Familiengerichts. Eltern können also nicht einfach entscheiden, daß ihr Kind mit Zweitpass die deutsche Staatsangehörigkeit ablegt.
Genau deshalb kocht der Thread auf X hoch. Nutzer sprechen von einer „unsichtbaren Mauer“, von einer Freiheitsfalle und von einer neuen staatlichen Zwickmühle. Der Punkt ist nicht abwegig: Ein Staat, der nach außen Freiheit, Mobilität und Doppelpass feiert, aber den Ausstieg aus der eigenen Staatsangehörigkeit mit Ministerien, Gerichten und Sondergenehmigungen versieht, sendet ein klares Signal.
Besonders für Familien mit Zweitpass war die Pass-Diversifikation lange ein Sicherheitsgedanke. Wer seinen Kindern mehrere Optionen geben wollte, hoffte im Notfall auf einen echten Exit. Doch genau dieser Exit wird nun bürokratisch eingehegt. Wenn Wehrpflicht, Behördenstatus oder Minderjährigkeit ins Spiel kommen, entscheidet nicht mehr allein die Familie, sondern der Staat.
In den Kommentaren wird deshalb auch auf weitere Entwicklungen verwiesen: verschärfte Wegzugsteuer, wachsende Staatszugriffe, Debatten über Dienstpflicht und Wehrfähigkeit. Manche befürchten sogar, Deutschland könne eines Tages in Richtung einer weltweiten Besteuerung nach US-Vorbild gehen. Das ist noch Spekulation. Aber der politische Instinkt dahinter ist verständlich: Ein Staat, der Bürger schwerer ziehen läßt, denkt bereits in Bindung, Zugriff und Kontrolle.
Die Änderung wurde nicht mit großer öffentlicher Debatte verkauft. Sie steckte im Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz, das vor allem als Liberalisierung des Doppelpasses gefeiert wurde. Genau darin liegt die Ironie. Während Millionen Menschen leichter Deutsche werden können, wird der bewußte Ausstieg aus der deutschen Staatsangehörigkeit komplizierter, enger und abhängiger von staatlicher Genehmigung.
Freiheit zeigt sich nicht nur daran, wie leicht ein Staat neue Bürger aufnimmt. Sie zeigt sich auch daran, wie frei er seine Bürger gehen läßt. Deutschland nennt das Verzichtsverfahren Verwaltung. Kritiker nennen es eine Pass-Fessel mit Amtsstempel.






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