Bundesregierung beschließt IP-Speicherpflicht: Drei Monate gläserner Surfer

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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Internetanbieter verpflichten soll, IP-Adressen ihrer Kunden drei Monate lang vorzuhalten – wie das Bundesjustizministerium mitteilt. Das Ziel: Straftaten wie Kindesmissbrauch, Cyberbetrug und digitale Gewalt sollen besser aufgeklärt werden können, weil IP-Adressen bislang oft nur wenige Tage gespeichert werden und Ermittlungen damit regelmäßig ins Leere laufen.

Justizministerin Stefanie Hubig spricht von einem „echten Gewinn für den Rechtsstaat“ und will damit eine zwanzigjährige Debatte beenden. Was sie verschwieg: Diese Debatte wurde nicht aus Nachlässigkeit so lange geführt, sondern weil Gerichte – vom Bundesverfassungsgericht bis zum Europäischen Gerichtshof – entsprechende Vorratsdatenspeicherungsmodelle immer wieder zu Fall gebracht haben. Dass nun der x-te Aufguss als schlanke Neuregelung verkauft wird, folgt einem bekannten Muster.

Die Bundesregierung betont diesmal die Zurückhaltung des Vorhabens: Gespeichert werden sollen ausschließlich IP-Adressen und Portnummern, keine Standortdaten, keine besuchten Websites, keine Bewegungsprofile. Nur im begründeten Einzelverdacht dürfen Ermittler Auskunft verlangen. Das klingt moderat – bis man sich vergegenwärtigt, dass bereits die anlasslose Speicherung aller Verbindungsdaten von Millionen unbescholtener Bürger genau das ist, was Gerichte bislang als unverhältnismäßig eingestuft haben. Der Name „Vorratsdatenspeicherung“ wird vermieden, die Logik bleibt dieselbe.

Neu ist das Instrument der „Sicherungsanordnung“: Bei konkretem Tatverdacht können Behörden Telekommunikationsanbieter für bis zu drei Monate anweisen, bestimmte Verkehrsdaten einzufrieren – bevor die rechtlichen Voraussetzungen für eine vollständige Herausgabe überhaupt erfüllt sind. Was als Ermittlungsinstrument präsentiert wird, ist in der Praxis eine Einladung, den Sicherungszeitraum als vorgelagerten Ermittlungsraum zu nutzen und Grundrechtshürden systematisch zu umschiffen.

Dazu kommt die Ausweitung der Funkzellenabfrage: Bisher war sie auf besonders schwere Straftaten beschränkt, künftig soll sie bei Delikten „von erheblicher Bedeutung im Einzelfall“ möglich sein. Eine Formulierung, die so weit ist, dass sie im Zweifel alles abdeckt, was Ermittler für wichtig genug halten.

Der Entwurf wandert jetzt in den Bundestag. Ob er dort überlebt oder erneut an europäischen Gerichten scheitert, ist offen. Sicher ist nur eines: Der Staat übt sich seit zwanzig Jahren darin, dieselbe Idee in immer neuen Verpackungen durchzusetzen – und die Bürger sollen jedes Mal neu glauben, dass es diesmal wirklich nur um die Bösen geht.

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Kommentare

Ein Kommentar

  1. Dr.Faustus hat beschlossen und verkündet 👈

    Was die nicht alles beschließen,diese Babajaka Heuschrecken von Vatikan City Rom zur Bankenrettung und Leute drangsalieren, Aktien Zocken 🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🔨👹

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