Heute im Bundestag: Kopftuchverbot für unter 14-Jährige?

·

·

Symbolbild

Die AfD-Fraktion bringt am heutigen Donnerstag einen Antrag in den Bundestag ein, der ein gesetzliches Verbot des Kinderkopftuchs in öffentlichen Schulen und Kitas für Mädchen unter 14 Jahren fordert. Der Antrag (Drucksache 21/5323), unterzeichnet von Alice Weidel, Tino Chrupalla und der gesamten Fraktion, richtet sich an die Bundesregierung mit der Aufforderung, sich im Rahmen der Kultusministerkonferenz für entsprechende Landesgesetze einzusetzen.

Die Begründung des Antrags ist umfangreich und stützt sich auf ein breites Spektrum von Wissenschaftlern, Pädagogen, Juristen und Publizisten. Ausgangspunkt ist Österreich: Im Herbst 2025 beschloss die Wiener Koalition aus ÖVP, SPÖ und Neos, das Kopftuchtragen an öffentlichen und privaten Schulen ab dem Schuljahr 2026/2027 zu verbieten — Schülerinnen dürfen erst ab dem neunten Schuljahr wieder ein Kopftuch im Unterricht tragen. Frankreich kennt ein solches Verbot bereits seit 2004.

Als empirische Grundlage dient der AfD eine Umfrage der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes aus dem Sommer 2024 unter Lehrkräften, Schulsozialarbeitern und Erziehern: 71 Prozent der Befragten unterrichteten demnach Schülerinnen unter 14 Jahren mit Kopftuch, häufig drei pro Klasse. Die betroffenen Mädchen nähmen überdurchschnittlich oft nicht am Schwimmunterricht, Sport und Klassenfahrten teil; auch das Fernbleiben vom Sexualkundeunterricht sei wiederholt zu beobachten. Eine deutliche Mehrheit der Befragten sah die persönliche Entwicklung der betroffenen Mädchen als beeinträchtigt an und sprach sich für eine gesetzliche Regelung aus.

Zwei Rechtsgutachten stützen den Antrag verfassungsrechtlich: Professor Martin Nettesheim (Tübingen, 2019) und Professor Kyrill Schwarz (Würzburg, 2020) kamen unabhängig voneinander zum Ergebnis, dass ein Kinderkopftuchverbot an öffentlichen Schulen für Mädchen unter 14 Jahren grundgesetzkonform ist. Nettesheim argumentierte, Kinder müssten eine intellektuelle Reife entwickelt haben, bevor ihre Handlungen als selbstbestimmte Religionsausübung gewertet werden könnten. Schwarz sah im Verbot eine Maßnahme der „Freiheitsgewährleistung durch Freiheitsbeschränkung“ — der Staat schaffe damit erst die Voraussetzungen für individuelle Selbstbestimmtheit. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes verortet Schwarz in Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG; als Regelungsort empfiehlt er das elterliche Sorgerecht im BGB.

Das Meinungsbild diesseits der AfD ist dabei breiter als die übliche Debatte vermuten lässt. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann forderte bereits 2019 ein bundesweites Verbot und kommentierte Einwände zur Länderkompetenz knapp: „Eine Regelung auf Bundesebene wäre möglich. Man muss sie nur politisch wollen.“ Die damalige Integrationsbeauftragte Widmann-Mauz (CDU) hielt Mädchen in Kopftüchern für „absurd“ und sprach sich für alle Schutzmaßnahmen bis hin zum Verbot aus. Auch Staatsministerin Serap Güler (CDU) nannte das Überstülpen eines Kopftuchs bei kleinen Mädchen 2018 „pure Perversion“ und forderte ein Verbot im gesamten öffentlichen Raum. Publizist Ahmad Mansour begrüßte den österreichischen Schritt ausdrücklich: „Österreich wagt, woran Deutschland sich seit Jahren nicht herantraut.“

Islamwissenschaftler, Pädagoginnen und Frauenrechtlerinnen — von Rita Breuer über Necla Kelek bis zur Berliner Anwältin Seyran Ates, die wegen islamistischer Drohungen unter Polizeischutz steht — beschreiben das Kinderkopftuch seit Jahren als Instrument sozialer Kontrolle, nicht religiöser Freiheit. Ates sieht darin einen Widerspruch zu Art. 3 Abs. 2 GG. Islamwissenschaftler Abdel-Hakim Ourghi (PH Freiburg) schreibt, kein Mädchen vor der Pubertät komme von selbst auf die Idee, die eigenen Haare zu bedecken — die Verschleierung gehe stets auf Eltern und muslimische Gemeinden zurück, viele Mädchen behaupteten aus Angst vor Sanktionen, sie hätten sich freiwillig entschieden. Eine Studie des Berliner IZA (Institute of Labor Economics) zum französischen Kopftuchverbot zeigte 2022, dass das Verbot wie eine „Bildungsoffensive“ für muslimische Schülerinnen wirkte und deren Bildungserfolg messbar steigerte.

Der Antrag wird nun erstmals im Bundestag debattiert. Dass eine Mehrheit zustande kommt, gilt als unwahrscheinlich — die inhaltliche Schnittmenge mit CDU/CSU-Positionen aus 2019 ist jedoch dokumentiert. Die Frage, warum daraus nie Gesetz wurde, dürfte die eigentliche Debatte bestimmen.

Quelle des Wissens quelle-des-wissens.de
Deine Numerologie-Analyse
Lebenszahl  ·  Seelendrang  ·  Persönlichkeit
Jetzt

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert