Ein brutaler Mord, ein zerstörter Schädel und am Ende keine Haftstrafe. Wie mehrere Medien berichten, hat das Landgericht Hamburg den Täter nach der tödlichen Beilattacke von Hamburg-Moorwerder in eine geschlossene psychiatrische Klinik eingewiesen.

Der 42-jährige Ukrainer hatte am 29. September vergangenen Jahres seinen 62-jährigen Nachbarn im Hauseingang einer Doppelhaushälfte angegriffen. Laut Staatsanwaltschaft näherte er sich dem Mann von hinten und schlug ihm mit einem Beil auf den Kopf. Als das Opfer zu Boden ging, kniete sich der Täter auf ihn und schlug noch mindestens sechs weitere Male zu. Dabei zertrümmerte er den Schädel seines Nachbarn und brach ihm mehrere Rippen.

Das Landgericht sieht den Täter jedoch nicht als schuldfähig an. Die Vorsitzende Richterin Jessica Koerner erklärte in der Urteilsbegründung, der Mann habe bei der Tat unter einer schweren psychischen Erkrankung gelitten. Ein Gutachter diagnostizierte bei ihm eine paranoide Schizophrenie.

Nach Auffassung des Gerichts leidet der Täter unter massiven Wahrnehmungsstörungen und einer „wahnhaften Verkennung der Realität“. Deshalb wurde er nicht zu einer Haftstrafe verurteilt, sondern in eine geschlossene psychiatrische Klinik eingewiesen. Dort soll er auf unbestimmte Zeit untergebracht werden, wie es nach Paragraf 63 möglich ist, wenn Täter eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Wenn im Laufe der Unterbringung aber Gutachter befinden, dass ein Patient ungefährlich ist, kann er auch recht schnell wieder auf freien Fuß gelangen, ohne dass die Öffentlichkeit davon erfährt.

Noch kann die Staatsanwaltschaft Revision einlegen.

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