Tesla-Sammelklage in Europa: Konzern verkaufte autonomes Fahren – und liefert seit sieben Jahren Ausreden

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Elon Musk jubelte. „Erste FSD-Zulassung in Europa!“ postete der Tesla-Chef am 11. April auf X, nachdem die niederländische Kraftfahrtbehörde RDW seine Software für autonomes Fahren genehmigt hatte. Was er verschwieg: Für rund vier Millionen Tesla-Besitzer weltweit gilt diese Zulassung nicht – weil ihre Fahrzeuge die falsche Hardware haben. Nun droht Tesla eine europäische Sammelklage, wie u.a. das Handelsblatt schreibt.

Der Niederländer Mischa Sigtermans hat das Déjà-vu satt. 2019 kaufte er ein Tesla Model 3 für 68.268 Euro – und legte noch einmal knapp 6.400 Euro drauf für das Versprechen namens „Full Self-Driving Capability“. Tesla hatte damals unmissverständlich erklärt: Jeder Tesla verfüge über die Hardware, die für vollständiges autonomes Fahren nötig sei. Sieben Jahre später ist die RDW-Zulassung da – aber eben nur für Fahrzeuge mit der neueren AI4-Hardware. Sein Wagen mit dem alten Hardware-3-Chip (HW3) bekommt stattdessen ein abgespecktes „v14 Lite“, dessen Nutzen Tesla selbst in einem eigenen Patentdokument als potenziell „inoperabel“ beschreibt. Sigtermans rief bei Tesla an, fragte, ob und wann FSD für sein Auto kommt. Die Antwort des Kundenservice: „Keine Informationen, ob es überhaupt kommt.“ Die abschließende Empfehlung des Sachbearbeiters: Geduld haben. Unmittelbar danach schloss Tesla seinen Fall – und schickte ihm automatisch einen Link zur Probefahrt.

Sigtermans ließ das nicht auf sich beruhen. Er startete hw3claim.nl, eine Sammelklage-Plattform für HW3-Besitzer in Europa. Innerhalb einer Woche registrierten sich über 4.000 Eigentümer aus 29 Ländern – zusammen repräsentieren sie FSD-Käufe im Wert von mehr als 6,5 Millionen Euro. Die Plattform sammelt Anmeldungen für eine mögliche Klage nach dem niederländischen WAMCA-Verfahren (Massenschadensabwicklungsgesetz), Teilnahme und Anmeldung sind kostenlos und unverbindlich.

Die rechtliche Lage ist für Tesla unangenehm. Musk selbst räumte auf dem Q4-2024-Earnings-Call im Januar 2025 ein, dass alle HW3-Computer in Fahrzeugen, für die FSD gekauft wurde, ersetzt werden müssten – kostenlos. Wenige Quartale später kippte das Unternehmen diese Zusage still und heimlich zugunsten des abgespeckten „v14 Lite“. Teslas eigenes US-Patent US20260017503A1 dokumentiert zudem, dass der technische Workaround für HW3 Wahrnehmungssysteme des autonomen Fahrens schlicht außer Betrieb setzen kann. Hinzu kommt: Laut Flottendaten aus März 2026 schafft AI4-Hardware im Schnitt 450 Meilen zwischen Fahrereingriffen – HW3 gerade einmal 120.

In China läuft bereits seit 2025 eine Klage von HW3-Besitzern in Peking, in Australien gibt es ein separates Verfahren wegen irreführender FSD-Vermarktung. Europa könnte der nächste Schauplatz werden. Die RDW hat die Europäische Kommission informiert und will Teslas Akte beim Technischen Ausschuss für Kraftfahrzeuge im Mai und Juni einbringen. Tesla selbst rechnet nach eigenen Angaben mit einer „möglichen EU-weiten Zulassung im Sommer“ – für wen genau, das lässt der Konzern offen.

Was bleibt, ist ein Muster: Tesla verkauft Versprechen, verschiebt Fristen, benennt das Problem um, und bittet die Zahler um Geduld. Sieben Jahre lang. Das Geschäftsmodell funktioniert so lange, bis die Kunden aufhören zu warten – und anfangen zu klagen.


Quellen:

  1. Handelsblatt – Tesla droht Massenklage wegen autonomem Fahren (20.04.2026)
  2. hw3claim.nl – Offizielle Sammelklage-Plattform von Mischa Sigtermans
  3. Electrek – Tesla tells HW3 owner to ‚be patient‘ after 7 years (17.04.2026)
  4. Electrek – Tesla FSD Europe launch backlash: HW3 owners launch claim site (14.04.2026)
Quelle des Wissens quelle-des-wissens.de
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Kommentare

Ein Kommentar

  1. Dr.Faustus hat beschlossen und verkündet 👈

    Was ist denn mit Deutschen Patenten.
    ..mal so Frage…

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