Regierung beantwortet Anfrage zu deutschfeindlichen Straftaten im Jahr 2024

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Berlin: Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zum Thema deutschfeindliche Straftaten im Jahr 2024 geantwortet (20/15104). Laut vorläufigen Zahlen wurden bis zum Stichtag 31. Januar 2025 insgesamt 432 Straftaten erfasst, die dem Unterthemenfeld „Deutschfeindlich“ des Oberthemenfeldes „Hasskriminalität“ zugeordnet werden konnten. Dies geht aus der Antwort hervor, die am 12. März 2025 vom Bundesministerium des Innern und für Heimat namens der Bundesregierung übermittelt wurde.

Die Bundesregierung führt in ihrer Antwort weiter aus, dass diese Straftaten häufig gleichzeitig anderen Themenfeldern wie Fremdenfeindlichkeit oder Antisemitismus zuzuordnen seien. Eine detaillierte Aufschlüsselung der erfassten Straftaten findet sich in einer der Antwort beigefügten Tabelle. Diese Tabelle umfasst 68 Seiten und listet unter anderem Tatzeit, Tatort, Phänomenbereich, Anzahl der Tatverdächtigen, Zähldelikt sowie Ober- und Unterthemenfelder auf.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Fallzahlen für das Jahr 2024 vorläufig sind und sich durch Nach- und Änderungsmeldungen noch deutlich verändern können.

Quelle des Wissens quelle-des-wissens.de
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