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Grundgesetz Art. 80a – welche Rechte im Spannungsfall kassiert werden können

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Das Grundgesetz regelt im Artikel 80a, unter welchen Voraussetzungen sogenannte Notstandsregelungen greifen dürfen. Quelle: gesetze-im-internet.de. Der Paragraf selbst schreibt nicht, was verboten wird – er öffnet aber die Tür dafür, dass zahlreiche Grundrechte massiv eingeschränkt werden können, sobald der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit den sogenannten Spannungsfall ausruft.

Betroffen sind unter anderem Berufsfreiheit und Bewegungsfreiheit: Jeder kann zum Wehr- oder Zivildienst verpflichtet werden, im Ernstfall auch Frauen im Sanitätsdienst. Reisen können beschränkt, Wohnorte zugewiesen und ganze Regionen evakuiert werden. Auch das Eigentum ist nicht mehr sicher – Fahrzeuge, Produktionsanlagen und Immobilien können eingezogen oder zwangsweise genutzt werden. Unternehmen dürfen zur Rüstungsproduktion oder Versorgung verpflichtet werden.

Dazu kommt der Zugriff auf Kommunikation: Das Post- und Fernmeldegeheimnis wird aufgeweicht, Telefonate, Internet und Postsendungen können überwacht oder blockiert werden. Selbst die Trennung von Polizei und Militär gilt nicht mehr – die Bundeswehr darf im Inland eingesetzt werden, um „Sicherheit“ und „Ordnung“ zu gewährleisten.

Zur besseren Übersicht:

Grundgesetz-ArtikelWas wird eingeschränkt?Beispiele in der Praxis
Art. 12a GG (Wehrpflicht & Dienstpflicht)Freiheit der Berufswahl, Zwangsdienste– Einberufung zum Wehrdienst- Verpflichtung zu Zivildiensten (z. B. Krankenhäuser, Katastrophenschutz)- Frauen können im Notfall im Sanitäts- oder Lazarettdienst verpflichtet werden
Art. 11 GG (Freizügigkeit)Bewegungsfreiheit innerhalb Deutschlands– Evakuierungen- Wohnortzuweisungen- Reisebeschränkungen oder Sperrzonen
Art. 14 GG (Eigentum) & Art. 15 GG (Vergesellschaftung)Eigentumsgarantie und wirtschaftliche Freiheit– Einziehung von Fahrzeugen, Gebäuden, Produktionsanlagen- Nutzung privater Betriebe für Rüstungsproduktion oder Versorgung- Zwangsverwaltung von Firmen
Art. 10 GG (Post- und Fernmeldegeheimnis)Kommunikationsfreiheit– Überwachung von Telefon, Internet und Post- Einschränkung von Datenschutz und Privatsphäre
Art. 87a GG (Bundeswehr)Trennung von Polizei und Militär– Einsatz der Bundeswehr im Inland zur Sicherung kritischer Infrastruktur- Unterstützung bei Aufständen, Katastrophen oder Sabotage
Weitere Sicherheits- & VersorgungsgesetzeDiverse Grundrechte– Ausgangsbeschränkungen- Pflicht zur Arbeit in systemrelevanten Bereichen- Beschränkung von Versammlungen und Protesten

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