Das Grundgesetz regelt im Artikel 80a, unter welchen Voraussetzungen sogenannte Notstandsregelungen greifen dürfen. Quelle: gesetze-im-internet.de. Der Paragraf selbst schreibt nicht, was verboten wird – er öffnet aber die Tür dafür, dass zahlreiche Grundrechte massiv eingeschränkt werden können, sobald der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit den sogenannten Spannungsfall ausruft.
Betroffen sind unter anderem Berufsfreiheit und Bewegungsfreiheit: Jeder kann zum Wehr- oder Zivildienst verpflichtet werden, im Ernstfall auch Frauen im Sanitätsdienst. Reisen können beschränkt, Wohnorte zugewiesen und ganze Regionen evakuiert werden. Auch das Eigentum ist nicht mehr sicher – Fahrzeuge, Produktionsanlagen und Immobilien können eingezogen oder zwangsweise genutzt werden. Unternehmen dürfen zur Rüstungsproduktion oder Versorgung verpflichtet werden.
Dazu kommt der Zugriff auf Kommunikation: Das Post- und Fernmeldegeheimnis wird aufgeweicht, Telefonate, Internet und Postsendungen können überwacht oder blockiert werden. Selbst die Trennung von Polizei und Militär gilt nicht mehr – die Bundeswehr darf im Inland eingesetzt werden, um „Sicherheit“ und „Ordnung“ zu gewährleisten.
Zur besseren Übersicht:
| Grundgesetz-Artikel | Was wird eingeschränkt? | Beispiele in der Praxis |
|---|---|---|
| Art. 12a GG (Wehrpflicht & Dienstpflicht) | Freiheit der Berufswahl, Zwangsdienste | – Einberufung zum Wehrdienst- Verpflichtung zu Zivildiensten (z. B. Krankenhäuser, Katastrophenschutz)- Frauen können im Notfall im Sanitäts- oder Lazarettdienst verpflichtet werden |
| Art. 11 GG (Freizügigkeit) | Bewegungsfreiheit innerhalb Deutschlands | – Evakuierungen- Wohnortzuweisungen- Reisebeschränkungen oder Sperrzonen |
| Art. 14 GG (Eigentum) & Art. 15 GG (Vergesellschaftung) | Eigentumsgarantie und wirtschaftliche Freiheit | – Einziehung von Fahrzeugen, Gebäuden, Produktionsanlagen- Nutzung privater Betriebe für Rüstungsproduktion oder Versorgung- Zwangsverwaltung von Firmen |
| Art. 10 GG (Post- und Fernmeldegeheimnis) | Kommunikationsfreiheit | – Überwachung von Telefon, Internet und Post- Einschränkung von Datenschutz und Privatsphäre |
| Art. 87a GG (Bundeswehr) | Trennung von Polizei und Militär | – Einsatz der Bundeswehr im Inland zur Sicherung kritischer Infrastruktur- Unterstützung bei Aufständen, Katastrophen oder Sabotage |
| Weitere Sicherheits- & Versorgungsgesetze | Diverse Grundrechte | – Ausgangsbeschränkungen- Pflicht zur Arbeit in systemrelevanten Bereichen- Beschränkung von Versammlungen und Protesten |



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