Ein 37-jähriger Mann missbrauchte ein geistig behindertes, acht Jahre altes Mädchen aus seiner Nachbarschaft – zweimal, auf einem Feldweg, weil die Gelegenheit da war. Das Landgericht Halle verurteilte ihn zu zwei Jahren auf Bewährung, wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtet. Der Vorsitzende Richter Rüdiger Keizers verabschiedete den Verurteilten mit den Worten: „Sie haben Glück gehabt!“
Das Kind vertraute dem Mann. Es war das Nachbarsmädchen. Geistig behindert, acht Jahre alt, schutzlos.
Die Begründung des Gerichts liest sich wie eine Sammlung von Entschuldigungen für den Täter: Er hat gestanden. Die Folgen für das Mädchen lägen „im Rahmen des unteren Bereichs“. Er hatte eine schwere Kindheit. Er war nicht vorbestraft. Und das Gericht ist der Ansicht, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Auf X fasst @Heilenderer das bittere Fazit zusammen: „Kann ja mal passieren, so ein bisschen Missbrauch. Ist ja nix passiert. Geht ja allen gut.“
Die Folgen für das Mädchen im „unteren Bereich“ – das ist die Formulierung eines Gerichts, das offenbar einen Maßstab entwickelt hat, wie schlimm der Missbrauch eines geistig behinderten Kindes sein muss, bevor er wirklich ernst genommen wird. Dieser Maßstab ist erschreckend.
Das ist kein Ausreißer. 82 Prozent aller Freiheitsstrafen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs wurden 2019 in Deutschland zur Bewährung ausgesetzt. Amtsrichter und Buchautor Thorsten Schleif erklärt gegenüber t-online, warum: Viele Vorsitzende wählen bewusst Strafen unterhalb der Zweijahresgrenze, um einer Revision durch den Angeklagten aus dem Weg zu gehen – Karrieredenken statt Kinderschutz.
„Sie haben Glück gehabt“, sagt der Richter zum Täter. Das Mädchen hatte kein Glück. Es hatte einen Nachbarn, dem es vertraute.
Quellen: Mitteldeutsche Zeitung | X/@Heilenderer | t-online






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