Freispruch für Bystron: Landgericht München kassiert Hitlergruß-Urteil

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Petr Bystron

Das Landgericht München I hat das Urteil gegen den AfD-Europaabgeordneten Petr Bystron aufgehoben und ihn freigesprochen. Vorausgegangen war eine bizarre Justizgeschichte: Bystron hatte 2022, anlässlich der Abberufung des ukrainischen Botschafters Andrij Melnyk, eine Fotocollage auf X geteilt mit der Bildunterschrift „Bye, bye Melnyk! Deutsche Politiker winken zum Abschied!“ – zu sehen darauf unter anderem Angela Merkel und Bettina Wulff mit erhobenem Arm.

Die Staatsanwaltschaft konstruierte daraus den Vorwurf, Bystron habe den verbotenen „Hitlergruß“ verwendet – es sei von ihm und seinem Team so „hingedreht“ worden, dass es so aussehe, als würden die abgebildeten Personen den Gruß zeigen. Das Amtsgericht München folgte dieser Argumentation und verhängte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 125 Euro wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Sowohl Bystron als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein – die Anklage wollte eine höhere Strafe, die Verteidigung Freispruch. Das Landgericht konnte sich am Ende nicht davon überzeugen, dass die gezeigten Darstellungen tatsächlich als „Hitlergruß“ interpretiert werden konnten. Bystron selbst nannte den Vorwurf „völlig absurd“ – man solle nicht in jedes harmlose Winken gleich einen Hitlergruß hineininterpretieren.

Die Vorsitzende Richterin ergänzte ihr Urteil jedoch mit einem Nachklapp: „Geschmacklos ist es dennoch.“ Eine Feststellung, die juristisch irrelevant ist, aber offenbar unbedingt protokolliert werden musste.

Bystron zeigte sich zufrieden: „Die Justiz hat sich heute weg von Orwell zurück auf den Boden der Meinungsfreiheit begeben.

Namhafte Rechtsexperten hielten eine Verurteilung von Anfang an für ausgeschlossen. Dass es überhaupt soweit kam und letztlich eine Berufungsverhandlung notwendig wurde, ist ein mahnendes Beispiel für die politische Justiz in Deutschland. Es zeigt, dass wir wachsam bleiben müssen.

Im Vorfeld warnte die Vereinigung Europäischer Journalisten vor einer Verurteilung aufgrund der absehbaren Einschränkung der Pressefreiheit. Dieser Freispruch ist daher ein wichtiges Urteil für die Meinungsfreiheit in Deutschland.

Vielen Dank an alle meine Unterstützer.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwaltschaft München I steht das Rechtsmittel der Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht offen, das binnen einer Woche eingelegt werden müsste.

Der Fall wirft ein grundsätzliches Problem auf: Wenn eine satirisch gemeinte Fotomontage, in der winkende Politiker zu sehen sind, jahrelang strafrechtlich verfolgt wird – ausgerechnet im Europawahlkampf – dann stellt sich die Frage, worum es wirklich ging. Bystron hatte das Verfahren bereits im Vorfeld als „Diskreditierung“ bezeichnet. Das Landgericht hat ihm nun zumindest in der Sache Recht gegeben.


Quellen:

  1. n-tv – Gericht kippt Urteil gegen AfD-Politiker Bystron
  2. Tagesspiegel – Freispruch für AfD-Mann Bystron
Quelle des Wissens quelle-des-wissens.de
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Kommentare

Ein Kommentar

  1. dr weiss

    afd und linksrotzgrüne justiz geht ade……