EU greift erneut in nationales Recht ein und zwingt Polen zur Anerkennung ausländischer Homo-Ehen
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EU greift erneut in nationales Recht ein und zwingt Polen zur Anerkennung ausländischer Homo-Ehen

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Der Europäische Gerichtshof hat in einem neuen Urteil entschieden, dass Polen eine in Deutschland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe zweier polnischer Bürger anerkennen muss. Grundlage ist der Entscheid des EuGH vom 25. November 2025 – und das Urteil sorgt für massiven Streit, denn Polen lehnt die gleichgeschlechtliche Ehe im eigenen Recht klar ab. Trotzdem verlangt Luxemburg nun, dass ausländische Eintragungen aus „Freizügigkeitsgründen“ übernommen werden müssen, egal ob sie mit dem nationalen Recht vereinbar sind oder nicht.

Damit zeigt sich erneut, wie tief Brüssel und der EuGH in die inneren Angelegenheiten eines Mitgliedstaats eingreifen. Polen hat seit Jahren eine klare Rechtslage: Ehe ist dort die Verbindung zwischen Mann und Frau. Punkt. Doch diese nationale Entscheidung zählt für die EU-Gerichte offenbar nicht mehr. Sie erklären die polnische Rechtsordnung kurzerhand für zweitrangig, sobald ein Paar seine Ehe im Ausland schließt und anschließend die EU-Freizügigkeit geltend macht.

Dass der EuGH gleichzeitig betont, Polen müsse die gleichgeschlechtliche Ehe „nicht einführen“, wirkt wie ein schlechter Scherz. In der Praxis läuft es genau darauf hinaus. Wenn die einzige Möglichkeit zur Anerkennung einer ausländischen Ehe – die Transkription – aufgezwungen wird, dann wird die nationale Rechtslage de facto ausgehebelt. Weder Parlament noch Bürger haben dazu jemals zugestimmt. Brüssel entscheidet – Warschau soll folgen.

Das Urteil ist ein weiterer Schritt in einer Entwicklung, in der die EU ihre Kompetenzen systematisch ausweitet und konservative Mitgliedstaaten unter Druck setzt. Nationale Identität, Verfassung und kulturelle Traditionen spielen dabei kaum noch eine Rolle. Die EU erklärt die eigene Rechtsordnung für allumfassend und zwingt souveränen Staaten Entscheidungen auf, die deren Bevölkerung ausdrücklich ablehnt.

Polen steht mit seiner Kritik nicht allein. Viele Bürger in Europa beobachten zunehmend, wie die EU aus einem Staatenbund ein Zentralorgan macht, das tief in gesellschaftliche Grundfragen eingreift. Wer definiert Familie? Wer bestimmt Moral, Kultur, Identität? In Luxemburg meint man offenbar: nicht die Nationen, sondern die EU.

Das Urteil zeigt einmal mehr, wie weit der Anspruch der EU inzwischen reicht. Für Polen bedeutet es einen direkten Eingriff in das nationale Familienrecht. Für Europa bedeutet es die nächste Machtverschiebung nach Brüssel – und die Frage, wie viel nationale Souveränität überhaupt noch übrig ist.

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