EU-Gericht stoppt Glyphosat-Trickserei
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EU-Gericht stoppt Glyphosat-Trickserei

Die Fassade der angeblich „wissenschaftsbasierten“ Pestizidpolitik der EU-Kommission bekommt heute tiefe Risse: Das EU-Gericht hat mehrere Verlängerungen von Pestizid-Genehmigungen kassiert, darunter auch Glyphosat. Die Verlängerungen seien systematisch, rechtswidrig und ohne ausreichende Risikoprüfung erfolgt, wie die Aurelia Stiftung berichtet.

Was die Richter in Luxemburg aufgedröselt haben, ist ein bürokratischer Selbstbedienungsladen: Die EU-Kommission verlängerte Genehmigungen für Pestizid-Wirkstoffe „automatisch und systematisch“, statt im Einzelfall zu prüfen, ob die Industrie vielleicht selbst für Verzögerungen verantwortlich war – etwa durch fehlende oder lückenhafte Daten. Genau das sei aber Vorschrift. Und ohne diese Prüfung darf eine Ausnahme eben keine Regel werden.

Besonders brisant: Hunderte Pestizide blieben so weiter im Einsatz, obwohl ihre letzte vollständige Risikobewertung teilweise Jahrzehnte zurückliegt. Die Richter bestätigen deshalb ausdrücklich die Bedeutung des „zyklischen Ansatzes“ – also regelmäßige Risikoprüfung nach aktuellem wissenschaftlichen Stand. Die Kommission habe diesen Grundsatz wiederholt unterlaufen.

Im Fokus steht einmal mehr Glyphosat. Die Genehmigung lief 2022 aus, die Risikoprüfung war unvollständig, die Datenlage löchrig. Trotzdem verlängerte die Kommission weiter. Genau diese Praxis muss nun beendet werden. Die Richter verlangen die konkrete Prüfung, ob Hersteller die Verfahren durch schlampige oder verspätete Datenlieferungen selbst verzögert haben. Ein politischer Denkzettel erster Klasse.

Auch für die Zukunft hat das Urteil Gewicht: Die derzeitige 10-Jahres-Wiederzulassung von Glyphosat wird bereits in einem weiteren Verfahren angegriffen, ebenfalls von der Aurelia Stiftung. Es könnte also erst der Anfang sein.

Ob die Kommission sich mit einem Rechtsmittel an den EuGH klammert, bleibt abzuwarten. Klar ist nur eines: Luxemburg hat vorerst den Reset-Knopf gedrückt und Brüssel muss nun beweisen, dass Verbraucherschutz und Biodiversität mehr zählen als Konzerninteressen.

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