Corona-Impfkritik vor Gericht: Miehling kündigt nach Verurteilung Berufung an

Symbolbild: Urteil in einem Gerichtssaal
Symbolbild: Gerichtsakte in einem Gerichtssaal.

Im Fall des Freiburger Musikwissenschaftlers Dr. Klaus Miehling liegt nun das Urteil des Amtsgerichts Freiburg vor. F-News hatte im April über den Strafbefehl gegen Miehling berichtet. Nach seinem Einspruch verurteilte ihn das Amtsgericht am 1. Juli 2026 wegen Volksverhetzung nach § 130 Abs. 3 StGB zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10 Euro. Der ursprüngliche Strafbefehl hatte noch 70 Tagessätze vorgesehen.

Aus den Unterlagen, die der Redaktion vorliegen, ergibt sich: Übrig blieb nach der Hauptverhandlung nicht mehr der Vorwurf, Miehling habe zum Hass aufgestachelt oder Gewaltreaktionen billigend in Kauf genommen. Das Gericht schreibt ausdrücklich, eine Strafbarkeit nach § 130 Abs. 2 Nr. 1a StGB habe nicht festgestellt werden können. Auch ein Billigen oder Leugnen der NS-Verbrechen sah das Gericht nicht. Entscheidend war am Ende allein der Vorwurf der Verharmlosung des Holocaust.

Ausgangspunkt war ein von Miehling am 26. Oktober 2024 verschickter „Gewaltmusik-Nachrichtenbrief“ an 440 Adressaten, darunter Bundestagsabgeordnete, Europaabgeordnete und Landtagsabgeordnete. Darin bezog er sich auf eine Studie, die weltweit rund 17 Millionen Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19-Impfstoffen behauptet, und stellte diese Zahl den offiziell rund sechs Millionen Holocaust-Opfern gegenüber. Miehling versteht diese Gegenüberstellung als quantitative Aussage und politische Kritik an der Corona-Politik, nicht als Herabsetzung der NS-Verbrechen.

Das Gericht bewertet den Satz anders. Nach Auffassung des Amtsgerichts habe Miehling den Holocaust mit staatlichen und ärztlichen Infektionsschutzmaßnahmen qualitativ gleichgesetzt beziehungsweise die Corona-Maßnahmen sogar als schwerwiegender dargestellt. Solche Vergleiche seien nach Ansicht des Gerichts nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern eine unangemessene Überspitzung, die den historischen Völkermord bagatellisiere.

Bemerkenswert ist, was im Urteil ebenfalls steht: Miehling sei nicht vorbestraft, habe den Sachverhalt als solchen eingeräumt und sich im Verfahren kooperativ gezeigt. Er habe vorgetragen, nicht zu Hass oder Gewalt aufgerufen zu haben, sondern eine rechtsstaatliche Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen anmahnen zu wollen. Genau diese Punkte berücksichtigte das Gericht bei der Strafzumessung zugunsten des Angeklagten.

Miehling selbst hält das Urteil für falsch. In einem Schreiben an alternative Medien erklärt er, von den ursprünglichen Vorwürfen sei nur noch § 130 Abs. 3 StGB übrig geblieben. Nach seiner Darstellung habe der Richter in der Verhandlung eingeräumt, dass dieser Absatz umstritten sei, müsse aber nach geltendem Recht entscheiden. Miehling bleibt dabei: Eine Gegenüberstellung von Opferzahlen stelle keine Verharmlosung dar. Noch im Gerichtssaal legte er nach eigenen Angaben Berufung ein.

Damit ist der Fall nicht abgeschlossen. Er wird nun in der nächsten Instanz weitergehen. Für die Debatte über Corona-Aufarbeitung, Meinungsfreiheit und den immer weiter ausgedehnten Volksverhetzungsparagrafen ist dieses Urteil ein weiterer Warnschuss. Wer staatliche Politik scharf angreift und historische Vergleiche zieht, bewegt sich in Deutschland längst nicht mehr nur im politischen Raum, sondern sehr schnell im Strafrecht.

Quelle: Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom 1. Juli 2026, Az. 24 Cs 400 Js 17554/25; Schreiben von Dr. Klaus Miehling an die Redaktion.

Ein Kommentar zu „Corona-Impfkritik vor Gericht: Miehling kündigt nach Verurteilung Berufung an“

  1. Avatar von Dr.Faustus hat beschlossen und verkündet 👈
    Dr.Faustus hat beschlossen und verkündet 👈

    🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🔨👈Hier👈👊

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Quelle des Wissens quelle-des-wissens.de
Deine Numerologie-Analyse
Lebenszahl  ·  Seelendrang  ·  Persönlichkeit
Jetzt